Wirtschafts-, Steuer- &
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung

Lohnunterlagen ONLINE

16.04.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im März 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat März 2024 119,4 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/03/2024 bis zum 14/04/2024 gültig ist, beträgt 0,690391.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


12.04.2024 Erneuerung Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen  

Die Erneuerung der CCNL "Handel" für die Angestellten von Handels-, Vertriebs- und Dienstleistungsunternehmen Confcommercio wurde unterzeichnet.

 

Die unterzeichnenden Vertragsparteien haben sich auf eine Gehaltserhöhung von 240 Euro brutto bemessen für die 4. Gehaltsebene geeinigt, die in 6 Raten gezahlt werden soll: 01/04/2023 (Vorschuss auf künftige vertragliche Erhöhungen wird bestätigt), 01/04/2024, 01/03/2025, 01/11/2025, 01/11/2026 und 01/02/2027.

 

Darüber hinaus wird für die am 22/03/2024 beschäftigten Arbeitnehmer ein einmaliger Betrag in Höhe von insgesamt 350 Euro festgelegt, der auf der vierten Ebene bemessen wird und in zwei Raten im Juli 2024 und Juli 2025 zu zahlen ist.

 

Zusätzliche Lohnelemente, die nicht als zusätzliche nicht verrechenbare Lohnelemente (superminimi) und Dienstalterszulagen gezahlt werden, können ganz oder teilweise verrechnet werden, wenn die Verrechnung auf Gewerkschaftsebene vorgesehen ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung ausdrücklich als Vorauszahlung auf künftige kollektivvertragliche Erhöhungen festgelegt wurde und seit dem 01/01/2022 bezahlt wurden.

 

Der zusätzliche Una Tantum-Betrag wird auch bei unbezahlter Abwesenheit oder nicht bezahltem Urlaub, Teilzeitarbeit, Suspendierung und/oder Arbeitszeitreduzierung oder bei einer Beschäftigung als Lehrling anteilig gekürzt.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


18.03.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Februar 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Februar 2024 119,3 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/02/2024 bis zum 14/03/2024 gültig ist, beträgt 0,502313

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


23.02.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Jänner 2024  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Jänner 2024 119,3 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/01/2024 bis zum 14/02/2024 gültig ist, beträgt 0,336417.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


13.02.2024 Befreiung von der Zahlung der INPS-Beiträge für berufstätige Mütter  

Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 wurde eine teilweise Befreiung von den INPS-Abgaben zu Lasten von Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristetem Arbeitsverhältnis eingeführt, die mindestens drei minderjährigen Kindern haben.

 

Für den Zeitraum vom 01/01/2024 bis 31/12/2026 steht eine 100%ige Befreiung der INPS-Beiträge zu:

 

- bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von Euro 3.000,00 berechnet auf Monatsbasis;

 

- von berufstätigen Müttern von drei oder mehr Kindern bis zu dem Monat, in dem das jüngste Kind achtzehn Jahre alt wird;

 

- mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

 

Versuchsweise wird diese Befreiung für den Zeitraum vom 01/01/2024 bis zum 31/12/2024 auch Arbeitnehmerinnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die Mütter von zwei Kindern sind, bis zu dem Monat gewährt, in dem das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.

 

Die Arbeitnehmerinnen müssen ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie die betreffende Begünstigung in Anspruch nehmen wollen und die Namen und die Steuernummern ihrer Kinder angeben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag direkt dem INPS auf einer vom INPS zur Verfügung gestellten Anwendung zu stellen.

 

Im Bereich Dokumente kann eine solche Mitteilung heruntergeladen werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


01.02.2024 Naspi-Beitrag im Falle von Entlassungen (Ticket licenziamento) 2024  

Im Falle einer Entlassung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber den Naspi-Beitrag (Ticket licenziamento) bezahlen.

 

Der Beitrag muss im Falle einer Entlassung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, auch auf Abruf, mit Teilzeitvertrag und im Falle von Arbeitsverhältnissen, die von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurden, bezahlen. Bei der Berechnung wird das Dienstalter der Arbeitnehmers anteilsmäßig pro gearbeiteten Jahr berücksichtigt werden. Der maximale Berechnungszeitraum beträgt dabei 36 Monate.

 

Für das Jahr 2024 wurde der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers mit Euro 635,67 pro Dienstjahr festgelegt. Der maximale Beitrag macht also Euro 1.907,01 für Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von drei bzw. mehr als drei Jahren aus.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


19.01.2024 Begünstigung für Einstellung junger Arbeitnehmer 2024  

Ab 2024 gilt wieder die Begünstigung für Arbeitgeber, die junge Arbeitnehmer unter 30 Jahren einstellen. Die Begünstigung besteht aus einer 50-prozentigen Beitragsbefreiung für drei Jahre, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr.

 

Nach dem Auslaufen des Einstellungsbonus für junge Menschen unter 36 Jahren am 31.12.2023 und dessen Nichtverlängerung, kommt wieder die Begünstigung zur Förderung der Beschäftigung jüngerer Mitarbeiter gemäß Haushaltsgesetz 2018 zur Anwendung.

 

Dabei handelt es sich um eine Beitragsbegünstigung für private Arbeitgeber, die für junge Menschen unter 30 Jahren einstellen oder einen befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln, die vorher nicht mit einem unbefristeten Vertrag angestellt waren.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


16.01.2024 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Dezember 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Dezember 2023 118,90 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/12/2023 bis zum 14/01/2024 gültig ist, beträgt 1,944162.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


08.01.2024 ACI-Tabellen für das Jahr 2024 veröffentlicht  

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2024 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

Für die nach dem 01/07/2020 zugelassenen und zugewiesenen Firmenfahrzeugen wird die Naturalentlohnung (fringe benefit) wie gewohnt anhand der konventionellen Kilometerzahl von 15.000 km pro Jahr und den ACI-Kilometerkosten berechnet. Es müssen allerdings noch folgende Prozentsätze berücksichtigt werden, die sich nach den Kohlendioxidemissionswerten des Fahrzeugs ändern. Das Fringe benefit wird zusätzlich um die dem Arbeitnehmer einbehaltenen Beträgen reduziert:

 

25 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxid-Emissionswerten von höchstens 60 g/km;

30 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 60 g/km und bis zu 160 g/km;

50 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 160 g/km und bis zu 190 g/km;

60 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 190 g/km.

 

ACI Tabelle

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.