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Neuer Feiertag am 4. Oktober – Heiliger Franz von Assisi

05.10.2026

Ab 2026 wird der 4. Oktober, der dem heiligen Franz von Assisi gewidmet ist, als staatlicher Feiertag mit zivilrechtlicher Wirkung anerkannt.

 

Die Wiedereinführung dieses Feiertags hat konkrete Auswirkungen auf die Verwaltung der Arbeitsverhältnisse und auf die Lohnabrechnung. Da der 4. Oktober 2026 auf einen Sonntag fällt:

  • erhalten monatlich entlohnte Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Monatslohn einen Tagesanteil, der auf Grundlage des geltenden Kollektivvertrages berechnet wird;
  • stundenweise entlohnte Arbeitnehmer erhalten die für den Feiertag vorgesehene Entlohnung auch dann, wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird;

Wird am 4. Oktober gearbeitet, dann wird sowohl der Feiertag als auch die effektiv geleisteten Arbeitsstunden einschließlich des im angewandten Kollektivvertrag vorgesehenen Zuschlags entlohnt zu.

 

Für weitere Informationen sehen wir gerne zur Verfügung.



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