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Lohnunterlagen ONLINE

02.03.2026 Neuer Link Lohnunterlagen online  

Wir haben kürzlich verschiedene Wartungs- und Optimierungsarbeiten an unserem Server durchgeführt. Dadurch hat sich die Adresse unseres Servers geändert.

 

Die neue Adresse lautet: https://infinitycloud.it/mipcontor

 

Bitte verwenden Sie ab sofort diesen Link für den Zugriff. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


24.02.2026 Einzahlung der Abfertigung in den INPS-Fonds (Fondo di Tesoreria): Neuerungen ab 2026  

Mit dem Haushaltsgesetz 2026 ändern sich die Regeln für die Einzahlung der Abfertigung in den INPS-Fonds. Die Reform löst das alte statische System von 2007 ab und führt ein dynamisches Kriterium ein, das jährlich die Unternehmensgröße überprüft.

 

Bis heute betraf die Pflicht nur Arbeitgeber, die im Jahr 2006 einen Durchschnitt von mindestens 50 Mitarbeiter oder die Höchstgrenze von 50 Mitarbeitern im ersten Jahr ihrer Gründung überschritten hatten.

 

Die Überprüfung der Unternehmensgröße erfolgte in der Vergangenheit nur einmal. Wenn das Unternehmen die Höchstgrenze zu diesem Zeitpunkt nicht überschritten hat, blieb es von der Pflicht ausgenommen, auch bei späterem Anstieg der Mitarbeiterzahl.

 

Ab dem 01/01/2026 wird die Größe jetzt jährlich auf der Grundlage der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl im Vorjahr überprüft. Wenn die Obergrenze überschritten wird, tritt die Verpflichtung ab dem 1. Januar des Folgejahres in Kraft.

 

Die Bestimmungen sehen folgende Obergrenzen vor:

für die Jahre 2026 – 2027: Pflicht für Unternehmen mit einem Durchschnitt über 60 Mitarbeitern

für die Jahre 2028 – 2031: Ordentliche Obergrenze bei 50 Mitarbeitern

ab 2032: Pflicht bereits ab 40 Mitarbeitern

 

Die Pflicht betrifft Arbeitnehmer, die die anreifende Abfertigung nicht in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, unabhängig vom Anstellungsdatum und davon, wie sie sich für die Verwendung ihrer Abfindung entschieden haben.

 

Die Einzahlung der Abfertigung an den INPS-Fonds erfolgt monatlich innerhalb 16. Tag des Folgemonats der Lohnzahlung zusammen mit den normalen INPS-Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


23.02.2026 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Jänner 2026  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Jänner 2025 100,4 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/01/2026 bis zum 14/02/2026 gültig ist, beträgt 0,363025.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


22.01.2026 Stellenangebot Praktikant/in Arbeitsrechtsberatung  

Wir suchen eine/n

 

Praktikant/in für Arbeitsrechtsberatung (m/w/d)

 

Ihre Aufgaben:
Unterstützung bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Lohnabrechnungen
Erstellung von Meldungen und Erklärungen an INPS, INAIL, Steueramt und andere Institutionen
Mitarbeit an Personalverwaltung, Verhandlungen mit Gewerkschaften und Vertretung bei Inspektionen
Recherche zu arbeitsrechtlichen Themen und Aktenpflege
Vorbereitung auf die Eintragung in die Berufskammer der Arbeitsrechtsberater durch praxisnahes Lernen
Ihre Qualifikationen:
Studium der Rechtswissenschaften oder Betriebswirtschaft
Sehr gute Deutsch- und Italienischkenntnisse (Schrift und Sprache); Englisch von Vorteil
Strukturierte und genaue Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Lernbereitschaft
Unser Angebot:
Einbindung in die realen Projekte zum Erlangen der beruflichen Kompetenzen für die Eintragung in die Berufskammer der Arbeitsrechtsberater
Betreuung durch erfahrene Arbeitsrechtsberater
Flexible Arbeitszeiten in zentraler Lage in Bozen

Schicken Sie Ihren Lebenslauf an: martin.rainer@contor.it


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


22.01.2026 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Dezember 2025  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Dezember 2025 121,5 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/12/2025 bis zum 14/01/2026 gültig ist, beträgt 2,311148.

 

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13.01.2026 Fringe benefit Auto 2026  

Es wurden die nationalen Tabellen der Kilometerkosten für den Betrieb von Pkw und Motorrädern für das Jahr 2026 veröffentlicht, die vom ACI erstellt wurden.

 

Die ACI-Tabellen sind für die Berechnung des Fringe benefit bzw. der Naturalentlohnung notwendig, wenn den Mitarbeitern ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, das sowohl beruflich als auch privat genutzt werden kann. Die Tabellen dienen auch für die Festlegung der Kilometergelderstattungen an die Mitarbeiter für die Nutzung ihres Privatautos für betriebliche Zwecke.

 

Bei neu zugelassenen Fahrzeugen, die ab dem 01/01/2025 für berufliche und private Zwecke den Mitarbeiter überlassen werden, wird 50% des Betrages für die Berechnung des Fringe benefits hergenommen, der den konventionellen Kosten für 15.000 Kilometern entspricht und auf der Basis der nationalen ACI-Tabellen berechnet wird, abzüglich etwaiger vom Mitarbeiter einbehaltener Beträge. Dieser Prozentsatz wird reduziert:

 

- auf 10 % für Fahrzeuge mit rein batteriebetrieben Elektromotor;

- auf 20% bei Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugen.

 

Bezüglich der Fahrzeuge, die zwischen dem 01/07/2020 und dem 31/12/2024 zugelassen und zugewiesen wurden, wird das Fringe Benefit weiterhin auf der Grundlage der konventionellen jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern gemäß ACI-Kilometerkosten bestimmt, wobei verschiedene Prozentsätze angewendet werden, die aufgrund der CO2-Emissionen festgelegt werden. Im Einzelnen sind das folgende Prozentsätze:

25 % für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von nicht mehr als 60 g/km;

30 % für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 60 g/km und bis zu 160 g/km;

50 % für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 160 g/km und bis zu 190 g/km;

60 % für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 190 g/km.

 

Für Fahrzeuge, die bis zum 30/06/2020 zugelassen und den Mitarbeitern zugewiesen wurden, wird das Fringe Benefit konventionell auf jährlich 15.000 gefahrene Kilometern berechnet, wobei diese mit den Kilometerkosten des ACI multipliziert und auf das Ergebnis ein Prozentsatz von 30 % angewendet wird.

 

ACI Tabellen

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.