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15.09.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im August 2023
Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat August 2023 119,10 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/08/2023 bis zum 14/09/2023 gültig ist, beträgt 1,571066.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Juli 2023 118,70 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/07/2023 bis zum 14/08/2023 gültig ist, beträgt 1,192259.
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Für die Lohnzahlungen vom 01/07/2023 bis zum 31/12/2023 wird eine Ermäßigung der INPS-Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmer in Höhe von 7% angewandt, wenn das abgabenpflichtige Lohneinkommen auf Monatsbasis den Betrag von 1.923 Euro nicht übersteigt und 6%, wenn das abgabenpflichtige Lohneinkommen die Grenze von 2.692 Euro nicht übersteigt.
Für den Zeitraum vom 01/01/2022 bis zum 31/12/2022 wurde für Arbeitnehmer eine Befreiung des Arbeitnehmeranteils in Höhe von 0,8% angewandt, sofern das auf dreizehn Monate aufgeteilte abgabenpflichtige Einkommen den Betrag von 2.692 Euro pro Monat nicht überstieg.
Vom 01/07/2022 bis 31/12/2022 wurde die Reduzierung um 1,2% auf 2% erhöht.
Das Haushaltsgesetz 2023 behält diese Reduzierung von 2% für den Lohnzeitraum vom 01/01/2023 bis 31/12/2023 bei und erhöht diese zusätzlich um 1%, also um insgesamt 3%, wenn das abgabenpflichtige Einkommen monatlich den Betrag von 1.923 Euro nicht übersteigt.
Für den Zeitraum vom 01/07/2023 bis zum 31/12/2023 wurde eine weitere Senkung um 4% eingeführt, so dass der Freibetrag jetzt 7% beträgt, wenn das zu abgabenpflichtige Einkommen auf monatlicher Basis den Betrag von 1.923 EUR nicht übersteigt, und 6%, wenn dieses den Betrag von 2.692 EUR nicht übersteigt, jeweils erhöht um den Anteil des 13. Monatsgehalt für beide Höchstgrenzen.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Juni 2023 118,60 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/06/2023 bis zum 14/07/2023 gültig ist, beträgt 1,003807.
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Die Europäische Kommission hat die Beitragsbegünstigung für die Einstellung mit unbefristeten Verträgen und die Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge von Arbeitnehmern unter 36 Jahren, die während ihres gesamten Arbeitslebens nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren, für den Zeitraum vom 01/07/2022 bis 31/12/2023 genehmigt.
Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Begünstigung in Höhe von 100 % der INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 36 Monaten, wenn die Einstellung oder Umwandlung im Jahr 2022 erfolgte. Für die Einstellungen und Umwandlungen vom 01/01/2023 bis 31/12/2023 macht der Betrag 8.000 Euro im Jahr aus.
Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors (ATECO 64.11.00 bis 66.30.00) können diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Mai 2023 118,60 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/05/2023 bis zum 14/06/2023 gültig ist, beträgt 0,878807.
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Für das Steuerjahr 2023 wird die Höchstgrenze für die steuer- und sozialversicherungsfreien Fringe benefits, die nicht zum Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit gerechnet werden, ausnahmsweise nur für die Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern auf 3.000 Euro erhöht.
Die Höchstgrenze von 3.000 Euro beinhaltet den Wert der an Arbeitnehmer mit Kindern zu Verfügung gestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen sowie die Beträge, die den Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern für die Bezahlung von Wasser-, Strom- und Gasrechnungen gezahlt oder erstattet werden.
Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags von Euro 3.000 ist eine Erklärung des Arbeitnehmers, in der die Steuernummer der zu Lasten lebenden Kinder angegeben wird.
Für Arbeitnehmer mit keinen zu Lasten lebenden Kindern gilt weiterhin die normale Höchstgrenze von 258,23 Euro.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat April 2023 118,40 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/04/2023 bis zum 14/05/2023 gültig ist, beträgt 0,626904.
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Das Inps hat Anweisungen für die Erhöhung des Elternurlaubs (ex freiwillige Mutterschaft) von 30 % auf 80 % des Gehalts für einen Monat gegeben, der innerhalb des sechsten Lebensjahres des Kindes oder innerhalb von sechs Jahren nach dem Eintritt des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder Pflegefamilie und in jedem Fall spätestens bis zur Volljährigkeit des Kindes genommen werden muss.
Die oben genannte Erhöhung kommt ausschließlich den Arbeitnehmern zugute, die den Mutterschaftsurlaub oder alternativ den Vaterschaftsurlaub nach dem 31. Dezember 2022 beendet haben.
Mit dieser Maßnahme wird der Elternurlaub nicht um einen zusätzlichen zu 80 % bezahlten Monat verlängert, sondern die Vergütung wird lediglich für einen Monat von 30% auf 80% erhöht. Der mit 80 % vergütete Monat steht nur einem der beiden Elternteile zu.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat März 2023 118,00 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/03/2023 bis zum 14/04/2023 gültig ist, beträgt 0,375000.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Februar 2023 118,50 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/02/2023 bis zum 14/03/2023 gültig ist, beträgt 0,440355.
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Ab dem 01/01/2023 unterliegen Praktikumsvereinbarungen der Stempelsteuer: Die bereits für 2021 und 2022 vorgesehene allgemeine Befreiung wurde nicht verlängert.
Die aufnehmende Struktur verpflichtet, die Stempelsteuer zu entrichten, indem sie die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 Euro versieht.
Die Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen hat das aktuelle Infoblatt Sommerpraktikum mit vielen hilfreichen Informationen rund um die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten veröffentlicht.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Jänner 2023 118,30 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/01/2023 bis zum 14/02/2023 gültig ist, beträgt 0,188452.
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Mit dem Haushaltsgesetz wurde die Reduzierung der INPS-Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmer bis 2023 verlängert.
Für den Zeitraum vom 01/01/2023 bis zum 31/12/2023 wurde folgende Reduzierung beschlossen:
- in Höhe von 2%, wenn die Berechnungsgrundlage den monatlichen Betrag von 2.692,00 Euro nicht übersteigt;
- in Höhe von 3 %, wenn die monatliche Berechnungsgrundlage (einschließlich des 13. Monatslohns) weniger als 1.923,00 Euro ausmacht.
Das beitragspflichtige Einkommen wird monatlich auf der Grundlage von 13 Monatsgehältern berechnet.
Die Berechnung der Grenze für die Anwendung der Beitragsreduzierung erfolgt für den jeweiligen Monat, weshalb die Beitragsreduzierung unterschiedliche ausfallen und bei Überschreiten der Grenze von Euro 2.692,00 auch entfallen kann.
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Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Dezember 2022 118,20 Punkte beträgt.
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/12/2022 bis zum 14/01/2023 gültig ist, beträgt 9,974576.
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Der Ministerrat hat eine Gesetzesverordnung zur Einführung dringender Bestimmungen zur Transparenz der Kraftstoffpreise und zur Stärkung der Kontroll- und Strafmaßnahmen des Preisüberwachungsdienstes erlassen, die unter anderem für das Jahr 2023 einen Treibstoffgutschein vorsieht, der von privaten Arbeitgebern an Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Arbeitnehmer ausgehändigt werden kann und nicht als Arbeitnehmereinkommen berechnet wird.
Dieser Betrag wird nicht für das Fringe benefit berechnet, dessen Höchstbetrag derzeit bei 258,23 Euro für das laufende Jahr liegt.
Alle Einkaufsgutscheine und Rückerstattungen müssen auf dem Lohnstreifen vermerkt werden.
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Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2023 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.
Für die nach dem 01/07/2020 zugelassenen und zugewiesenen Firmenfahrzeugen wird die Naturalentlohnung (fringe benefit) wie gewohnt anhand der konventionellen Kilometerzahl von 15.000 km pro Jahr und den ACI-Kilometerkosten berechnet. Es müssen allerdings noch folgende Prozentsätze berücksichtigt werden, die sich nach den Kohlendioxidemissionswerten des Fahrzeugs ändern. Das Fringe benefit wird zusätzlich um die dem Arbeitnehmer einbehaltenen Beträgen reduziert:
25 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxid-Emissionswerten von höchstens 60 g/km;
30 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 60 g/km und bis zu 160 g/km;
50 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 160 g/km und bis zu 190 g/km;
60 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 190 g/km.
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