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14.12.2016 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im November 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat November 100,00 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/11/2016 bis zum 14/12/2016 aufgelöst werden beträgt 1,445093.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


13.12.2016 Videoüberwachung und andere Kontrollinstrumente  

Die Videoüberwachungsanlagen und andere Instrumente, mit denen die Arbeitsleistung der Mitarbeiter kontrolliert werden kann, dürfen ausschließlich aus organisatorischen und produktionstechnischen Gründen, aus Gründen der Sicherheit am Arbeitsplatz und für den Schutz der Betriebsgüter eingesetzt werden. Vorher muss allerdings eine entsprechende Vereinbarung mit den Gewerkschaftsvertreter getroffen oder eine Genehmigung des Arbeitsinspektorates eingeholt werden.

 

Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen und anderer Instrumente zur Fernkontrolle der Arbeitsleistung der Mitarbeiter (GPS, RFI …) ohne Gewerkschaftsabkommen oder Genehmigung des Arbeitsinspektorats stellt eine Straftat dar. Auch die Installation von Anlagen, die nicht in Betrieb gesetzt werden und nur abschreckende Wirkung haben sollen, kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

Dem Antrag um Genehmigung der Installation von Audio-/Videoüberwachungsanlagen vonseiten des Arbeitsinspektorates müssen ein Lageplan mit Angabe des Aufnahmewinkels der Kameras, eine technische Beschreibung der Anlage (Datenblatt der Bestandteile) und zwei Stempelmarken beigelegt werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


07.12.2016 Die zweijährige Beitragsbefreiung endet mit 31/12/2016  

Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 hat eine Beitragsbefreiung für die Arbeitgeber für einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten vorgesehen, wenn Mitarbeiter innerhalb 31/12/2016 mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt werden, die in den sechs vorhergehenden Monaten nicht mit unbefristetem Arbeitsvertrag angestellt waren. Diese Beitragsbefreiung steht dem Arbeitgeber auch zu, wenn vor dem 31/12/2016 ein befristetes in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird.
 
Die Beitragsbefreiung steht für Neuanstellungen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis zu und die Höchstgrenze beträgt Euro 3.250. Voraussetzung für die Beitragsbegünstigung ist, dass der Mitarbeiter in den vorhergehenden sechs Monaten nicht unbefristet beschäftigt war.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


06.12.2016 Feiertagsarbeit im Monat Dezember für den Bereich Handel 2016  

Das neue Landeszusatzabkommen für den Handel sieht folgende Regelung für die Feiertagsarbeit im Dezember 2016 vor:


Sonntage 27. November, 4. und 25. Dezember 2016
Die Arbeitsleistung an diesen Sonntagen wird mit einer Zulage von 40 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.
 
Feiertag 8. Dezember 2016
Die Arbeitsleistung an diesem Feiertag wird mit einer Zulage von 95 Prozent vergütet und die Freistunden werden um die geleisteten Stunden erhöht.
 
Silberner und Goldener Sonntag 11. und 18. Dezember 2016
Die Arbeitsleistung an diesen beiden Sonntagen wird mit einer Zulage von 95 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.
 
Wir erinnern daran, dass Minderjährige keine Sonntags- und Nachtarbeit sowie keine Überstunden verrichten dürfen.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 


06.12.2016 INAIL Prämien-Selbstberechnung 2016/2017  

In diesen Wochen übermittelt das INAIL den Arbeitgebern mittels zertifizierter E-Mail (PEC) oder per Post die Prämienberechnungsgrundlagen und das sogenannte Modell 20SM, mit welchen die Risiko-Einstufung des Betriebes und die Aufstellung der sich ereigneten Arbeitsunfälle mitgeteilt wird.

 

Diese Informationen werden für die Berechnung der Arbeitsunfallversicherungs-Prämie (Saldozahlung für das Jahr 2016 und die Vorauszahlung für das Jahr 2017) benötigt, die innerhalb 16/02/2017 mittels Zahlungsmodell F24 einbezahlt werden muss.

 

Wir bitten Sie, uns diese Unterlagen mittels E-Mail zukommen zu lassen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


06.12.2016 Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2016: Berechnung Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer  

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage gewähren viele Betriebe ihren Mitarbeitern Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldbeträgen als auch in Sachleistungen erbracht werden können. Die Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerberechnung ist allerdings unterschiedlich.

 

Während die freiwilligen Zuwendungen an Mitarbeiter in Form von Geldbeträgen auch bei besonderen Anlässen und Feiertagen immer im vollen Ausmaß sozialversicherungs-und einkommenssteuerpflichtig sind, so gilt für die Sachleistungen in Form von Geschenken, Einkaufsgutscheinen oder Dienstleistungen bis zu einem Höchstwert von Euro 258,23 (inkl. MwSt.) eine Beitrags- und Einkommenssteuerbefreiung. Falls allerdings im Laufe des Jahres dieser Betrag überschritten wird, so muss der gesamte Wert den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer unterworfen werden.

 

Es ist dabei nicht mehr notwendig, dass die Sachleistungen an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern erbracht werden. Es können auch nur einzelne Mitarbeiter diese Zuwendungen erhalten.
 
Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Verfügung.


28.11.2016 Freistellungen für Tätigkeit an Wahlsitzen/Referendum  

Die Arbeitnehmer, die Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsidenten, Stimmzähler und Sekretäre, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) inne haben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.

 

Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen steht den Angestellten eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu.

 

Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird.

 

Beispiel Kolletivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.

 

Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.

 

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


14.11.2016 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Oktober 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Oktober 100,00 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/10/2016 bis zum 14/11/2016 aufgelöst werden beträgt 0,093458.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


09.11.2016 Arbeitserlaubnis für Asylbewerber  

Asylbewerber (Antragsteller auf internationalen Schutz) dürfen in Italien 60 Tage ab Antrag auf internationalen Schutz arbeiten.

 

Auch wenn das entsprechende Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Asylbewerber nach Ablauf von zwei Monaten ein Arbeitsverhältnis eingehen. Es besteht für diese Personen somit die Möglichkeit, sowohl von privaten als auch öffentlichen Arbeitgebern gemäß allgemein geltender Normen beschäftigt zu werden.

 

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Einheitsmeldung des Arbeitsverhältnisses an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung tätigen muss, womit die Meldepflicht sowohl gegenüber der Landesverwaltung (Abteilung Arbeit) als auch gegenüber den Versicherungsinstituten wie NISF/INPS oder INAIL erfüllt ist. Es ist auch möglich, Asylbewerber mittels atypischer Arbeitsverträge wie z. B. Wertgutscheinen (sog. „Voucher“) zu beschäftigen.

 

Asylbewerber: Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Land internationalen Schutz vor Verfolgung sucht. Sie hat einen Antrag auf Anerkennung des Schutzstatus gestellt. Die Person gilt so lange als Asylbewerber wie sie auf eine Entscheidung der zuständigen territorialen Kommission wartet. Auch eine Person, die einen Rekurs gegen eine erste Entscheidung eingereicht hat, gilt bis zur neuerlichen Entscheidung der Kommission als Asylbewerber. Bei definitiver Ablehnung des Asylantrages werden die Personen aufgefordert, das Staatsgebiet zu verlassen.

 

Die Antragsbestätigung auf Anerkennung des Schutzstatus gilt als provisorische Aufenthaltsgenehmigung und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Diese Aufenthaltsgenehmigung kann allerdings nicht in eine Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitszwecke umgewandelt werden.

 

Flüchtling: Ein Flüchtling ist eine Person, die aus der begründeten Furcht vor drohender Verfolgung aus einem Staat geflohen ist, in einem anderen Staat Schutz gesucht hat und dort von den Behörden den Status des Flüchtlings bzw. den Status des subsidiären Schutzes anerkannt bekommen hat. Ein Flüchtling ist grundsätzlich italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt.

Humanitärer Schutz: Personen, denen dieser Status gewährt wird, sind berechtigt sich für eine begrenzte Zeit auf dem Staatsgebiet aufzuhalten. Der Aufenthalt ist auf Antrag verlängerbar.

 

Migrant: Migranten verlassen ihre Heimat üblicherweise um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

 

Außerdem besteht die Möglichkeit sowohl Ausbildungs- und Orientierungspraktika, welche die personen- und berufsspezifischen Kompetenzen am Arbeitsplatz fördern, als auch Praktika zum Einstieg oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen zu absolvieren.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


27.10.2016 Nationale Kollektivvertrag Handel - Lohnerhöhung aufgeschoben  

Die Sozialpartner haben vereinbart, dass die Auszahlung der für November 2016 vorgesehenen Lohnerhöhung für die Mitarbeiter im Sektor Handel und Dienstleistungen aufgeschoben wird.


Diese Entscheidung wurde aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage getroffen, die weiterhin von Zeichen der Unsicherheit geprägt ist.


Aus diesem Grund werden den Mitarbeitern im Monat November 2016 noch die kollektivvertraglich festgelegten Mindestlöhne auf dem Stand von Juni 2016 ausbezahlt.


Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 


21.10.2016 Geringfügige Beschäftigung (Voucher) - Meldepflicht  

Das Legislativdekret Nr. 185/2016 sieht vor, dass nichtlandwirtschaftliche Unternehmen oder Freiberufler, welche eine geringfügige Beschäftigung in Auftrag geben, mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn dem Arbeitsinspektorat die anagrafischen Daten oder die Steuernummer des Arbeitnehmers sowie den Ort der Arbeitsleistung, den Tag und die Uhrzeit des Beginns sowie der Beendigung der Leistung melden müssen.

 

Die landwirtschaftlichen Unternehmen sind ebenfalls verpflichtet, mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn die anagrafischen Daten oder die Steuernummer des Arbeitnehmers sowie den Ort und die Dauer der Arbeitsleistung mitzuteilen und zwar für höchstens drei aufeinanderfolgende Tage.

 

Die übrigen Auftraggeber unterliegen der Meldepflicht nicht.

 

In der Provinz Bozen müssen die Mitteilungen für jeden Arbeitnehmer und für jeden Arbeitstag mittels E-Mail ohne Anlage an folgende Adresse gesendet werden:

voucher@provinz.bz.it

Ausschließlich im Betreff sind die Angaben anzuführen, die am Ende dieses Rundschreibens aufgelistet sind.

 

Die Mitteilung der geringfügigen Beschäftigung an das Arbeitsinspektorat der Provinz Bozen ist ab Montag, den 24. Oktober 2016 verpflichtend.

 

Die bereits bestehende Mitteilungspflicht des Tätigkeitsbeginns von Seiten des Auftraggebers an das NISF-INPS bleibt aufrecht.

 

Bei Verletzung der Mitteilungspflicht vor Beginn der geringfügigen Beschäftigung ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 2.400 Euro vorgesehen.

 

Format der Mitteilung für Nichtlandwirtschaftliche Auftraggeber und Freiberufler:
Steuernummer des Arbeitgebers;
Steuernummer des Arbeitnehmers;
Ort der Arbeitsleistung (Gemeinde);
Tag der Arbeitsleistung (TT.MM.JJJJ);
Beginn der Arbeitsleistung (hh:mm);
Ende der Arbeitsleistung (hh:mm).

 

Beispiel: LKJSRT68A20I789D; KLLSTT70A13I589D; Eppan;10.11.2016; 09:00; 18:00.

 

Hinweis: Die Angaben sind nur im Betreff des E-Mails anzuführen; das Textfeld bleibt frei.

 

Format der Mitteilung für landwirtschaftliche Auftraggeber:
Steuernummer oder MWSt-Nummer Arbeitgeber;
Steuernummer Arbeitnehmer;
Ort der Arbeitsleistung;
Dauer der Arbeitsleistung bis zu 3 Tagen;


Beispiel: HJLLKR70A15X387H; LNMOTR92B12X327G; Klausen; 10.11.2016; 11.11.2016; 12.11.2016;

 

Hinweis: Die Angaben sind nur im Betreff des E-Mails anzuführen; das Textfeld bleibt frei.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


14.10.2016 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im September 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat September 100,00 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/09/2016 bis zum 14/10/2016 aufgelöst werden beträgt 1,195093.

 

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27.09.2016 Beiträge an den Lohnausgleichsfonds (FIS) für Betriebe mit mehr als 5 bis 15 Mitarbeitern  

Ab dem 01/01/2016 werden für die Betriebe mit mehr als 5 bis 15 Mitarbeitern rückwirkend ab dem 01/01/2016 höhere Sozialbeiträge berechnet, mit denen die Leistungen des Lohnausgleichsfonds FIS finanziert werden.

 

Für die Arbeitgeber mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 5 bis 15 Mitarbeitern werden ab dem 01/10/2016 die ordentlichen Beiträge in Höhe von 0,45% (von den 2/3 zu Lasten des Arbeitgebers und 1/3 zu Lasten der Arbeitnehmer) auf die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge aller Angestellten mit Ausnahme der Leitenden Angestellten (dirigenti) berechnet.

 

Die Nachzahlung der Beiträge für den Zeitraum von Jänner bis September 2016 muss innerhalb 16/12/2016 erfolgen.

 

Es zählt dabei die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten sechs Monate, die monatlich kontrolliert werden muss.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


25.09.2016 Entsendungen von Arbeitnehmern vom Ausland  

Seit dem 22/07/2016 sind die Bestimmungen für die Angestellten von ausländischen Unternehmen in Kraft, die nach Italien entsandt werden oder in Italien als Leiharbeiter tätig sind.

 

Das entsendende Unternehmen hat die Pflicht, die Entsendung innerhalb 24.00 Uhr des Vortages dem Arbeitsministerium mitzuteilen. Die Mittteilung jeder Änderung kann dann innerhalb der folgenden fünf Tage erfolgen. Werden die Meldungen nicht vorgenommen, dann kommt eine Geldstrafe in Höhe von 150 bis 500 Euro pro Arbeitnehmer zur Anwendung.

 

Die Mitteilung – die genaue Anwendung muss erst noch mit einem Ministerialdekret definiert werden – muss folgende Punkte beinhalten: a) die Identifizierungsdaten des entsendenden Unternehmens; b) die Anzahl sowie die persönlichen Daten des entsandten Mitarbeiters; c) der Beginn, das Ende und die Dauer der Entsendung; d) die Anschrift des Arbeitsplatzes; e) Identität des Entsendungsbegünstigten; f) die Art der Tätigkeit; g) Identität und gewähltes Domizil des Ansprechpartners in Italien; h) die Identität der Kontaktperson mit Vertretungsvollmacht; i) die Nummer der ausländischen Ermächtigung, um die Tätigkeit als Leiharbeitsunternehmen ausüben zu dürfen, wenn es sich um internationale Leiharbeit handelt.

 

Während der gesamten Dauer der Entsendung und für weitere zwei Jahre nach Beendigung muss das entsendende Unternehmen alle Unterlagen zum Arbeitsverhältnis aufbewahren und einen Ansprechpartner (referente) mit einem in Italien gewählten Domizils namhaft machen, der sowohl Unterlagen senden als auch empfangen kann. Falls kein Ansprechpartner gewählt wird, dann gilt der Sitz des entsendenden Unternehmens beim Entsendungsbegünstigten.

 

Das entsendende ausländische Unternehmen hat weiters die Pflicht, eine Kontaktperson zu ernennen, die über eine Vertretungsvollmacht verfügt und die verpflichtet ist, im Zeitraum der Dienstleistungserbringung Beziehungen mit den Sozialpartnern zu unterhalten, welche an der Aufnahme von Kollektivvertragsverhandlungen interessiert sind.

 

Auch für den Verstoß gegen diese Pflichten ist eine Verwaltungsstrafe vorgesehen, die zwischen 2.000 und 6.000 Euro ausmacht.

 

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25.09.2016 Gleichgeschlechtliche Partnerschaften (unioni civili) - Auswirkungen auf das Arbeitsrecht  

Seit dem 05/06/2016 sind das Gesetz in Kraft, das die Gleichgeschlechtlichen Partnerschaften (unioni civili) regelt. Um die effektive Umsetzung aller der daraus entstehenden Rechte und Pflichten zu garantieren, sind alle Bestimmungen, die sich auf die Hochzeit beziehen oder in denen das Wort Ehepartner oder ein entsprechend gleichwertiges Wort vorkommt, egal ob es sich um Gesetze, rechtsgültige Unterlagen, Regelungen, Verwaltungsakte oder Kollektivverträge handelt, auf beide Partner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft anwendbar.

 

Die wichtigsten Auswirkungen dieser Regelung betreffen die folgenden Fälle:
- im Falle des Ablebens eines Arbeitnehmers muss die Ersatzzahlung der Kündigunsfrist und die Abfertigung dem gleichgeschlechtlichen Partner ausbezahlt werden;
- das Anrecht auf bezahlte Abwesenheit, die rechtlich wie finanziell dem Hochzeitsurlaub entspricht;
- das Recht auf Freistellung gemäß Gesetz 104/1992 für die Betreuung vom Partner mit Behinderung und die Freistellung von drei bezahlten Arbeitstagen im Falle des Ablebens oder einer schweren Beeinträchtigung des Partners;
- das Recht auf Widerruf der Zustimmung zu den elastischen Klauseln für die Betreuung des Partners bei onkologischen Krankheiten;
- der Vorzug bei Umwandlung des Arbeitsverhältnisses mit Teilzeit in einer Situation wie im vorherigen Punkt angeführt;
- das Recht auf die Bestätigung der Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers beim Arbeitsinspektorat innerhalb eines Jahres nach Eintragung der Partnerschaft;
- Nichtigkeit der Entlassung wenn diese im Zusammenhang mit der Gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ausgesprochen wird;
- die Gleichgeschlechtliche Partnerschaft gilt als Familie für die Auszahlung der Familienzulagen, im Falle eines tödlichen Arbeitsunfall wird die INAIL-Rente ausbezahlt und der Partner hat Anrecht auf die Hinterbliebenenpension im Fall des Ablebens des Rentners oder des Arbeitnehmers;
- aus steuerrechtlicher Sicht besteht das Recht auf die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder.

 

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20.09.2016 Reduzierung der Steuervorauszahlungen Mod. 730/4  

Die Mitarbeiter, die eine Steuererklärung mittels Mod. 730 abgefasst haben, können innerhalb des laufenden Monats September dem Arbeitgeber erklären, dass sie die zweite oder einzige Steuervorauszahlung bzw. die Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte von Wohnimmobilien (cedolare secca) nicht oder nur im reduzierten Ausmaß vornehmen möchten.


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14.09.2016 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im August 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat August 100,20 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/07/2016 bis zum 14/09/2016 aufgelöst werden beträgt 1,220234.

 

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19.08.2016 FonARCom - kostenlose Weiterbildungen im Bereich Sicherheit und Hygiene  

Mit dem Zweck die Betriebskultur durch Weiterbildungen zu fördern hat die CONTOR in der Möglichkeit, welche von der Gesellschaft eDotto GmbH in Zusammenarbeit mit dem Fonds FonARCom angeboten wird, eine gute Gelegenheit erkannt.

 

FonARCom ist ein nationaler paritätischer berufsübergreifender Fonds für die ständige Weiterbildung der Arbeitnehmer von Kanzleien und Betrieben. Die Betriebe, welche dem Fonds beitreten können kostenlose Weiterbildungen im Bereich Sicherheit und Hygiene nutzen.

 

Die berufsübergreifenden Fonds werden mit Mitteln finanziert, welche aus dem entsprechenden ergänzenden Beitrag in Höhe von 0,30%, stammen und für welchen die Arbeitgeber entscheiden diesen an einen der eingerichteten Fonds zuzuweisen. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet den genannten Beitrag zu entrichten, während der Beitritt zum Fonds freiwillig ist. Im Wesentlichen bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung des Beitrags in gleicher Höhe an das INPS auch für jene Betriebe bestehen, welche keinem Fonds beitreten.

 

Der Beitritt zum Fonds FonARCom ist einfach, unverbindlich und kostenlos. Die Mitteilung an das INPS mittels UniEmens (ausgefüllt von unserem Büro) ist das einzige erforderliche Modell für den Beitritt zum Fonds. Es müssen keine zusätzlichen Einzahlungen vorgenommen werden.

 

Die Zweckmäßigkeit an einen der Weiterbildungskurse teilzunehmen kann frei bestimmt werden denn der Beitritt zum Fonds setzt nicht die Teilnahme an den angebotenen Weiterbildungskursen voraus.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


18.08.2016 Abkommen für Lehrlingswesen im Sektor Handwerk  

Am 14/07/2016 wurde zwischen den Sozialpartnern der Provinz Bozen das neue Lehrlingsabkommen für den Bereich Handwerk unterzeichnet. Die neue Regelung betrifft alle Lehrverträge, die ab dem 01/07/2016 abgeschlossen werden.

 

Die Entlohnung des Lehrlings entspricht einem Prozentsatz der im jeweiligen Kollektivvertrag vorgesehenen Bruttoentlohnung eines qualifizierten Arbeiters/Angestellten und ist, je nach Dienstalter, künftig wie folgt definiert:

 

1. Lehrjahr: 35 Prozent
2. Lehrjahr: 50 Prozent
3. Lehrjahr: 60 Prozent
4. Lehrjahr: 70 Prozent

 

Mit dem neuen Abkommen wird ein Bonussystem für die Lehrlinge eingeführt, die das Schuljahr mit einer Jahresmindestgesamtdurchschnittsnote von mindestens 7,50 abschließen.

 

Sollte der Lehrling das Klassenziel des jeweiligen Schuljahres nicht erreichen, erhält dieser für das kommende Lehrjahr nicht die Fortschreitung der prozentuellen Entlohnung, sondern erhält auch für das folgende Lehrjahr weiterhin die vorherige prozentuelle Entlohnung.

 

Die Lehrlinge, welche in einem Lehrberuf die Qualifikation erworben haben und die mit dem Ausbildungsbetrieb einen weiteren einjährigen Lehrvertrag mit dem Ziel abgeschlossen haben, das Berufsbildungsdiplom zu erlangen, erhalten für dieses Lehrjahr weiterhin 70 % der Entlohnung eines qualifizierten Mitarbeiters.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


18.08.2016 Abkommen für Lehrlingswesen im Sektor Industrie  

Die Sozialpartner der Provinz Bozen haben das neue territoriale Abkommen für das Lehrlingswesen im Bereich Industrie unterzeichnet. Die neue Regelung gilt für alle ab 1. August 2016 unterzeichneten Lehrlingsverträge.

 

Die Entlohnung des Lehrlings entspricht einem Prozentsatz der im jeweiligen staatlichen Kollektivvertrag vorgesehenen Bruttoentlohnung eines qualifizierten Arbeiters/Angestellten und ist, je nach Dienstalter, künftig wie folgt definiert:

 

1. Lehrjahr: 40 Prozent
2. Lehrjahr: 55 Prozent
3. Lehrjahr: 70 Prozent
4. Lehrjahr: 80 Prozent

 

Die Lehrlinge, welche in einem Lehrberuf die Qualifikation erworben haben und die mit dem Ausbildungsbetrieb einen weiteren einjährigen Lehrvertrag mit dem Ziel abgeschlossen haben, das Berufsbildungsdiplom zu erlangen, erhalten für dieses Lehrjahr weiterhin 80 % der Entlohnung eines qualifizierten Mitarbeiters.

 

Sollte der Lehrling das Klassenziel des jeweiligen Schuljahres nicht erreichen, erhält dieser für das kommende Lehrjahr nicht die Fortschreitung der prozentuellen Entlohnung, sondern erhält auch für das folgende Lehrjahr weiterhin die vorherige prozentuelle Entlohnung.

 

Es ist kein Bonussystem für Lehrlinge vorgesehen, die das Schuljahr mit einem guten Erfolg abgeschlossen haben.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


18.08.2016 Staatliche Förderungen für Lehrlingsausbildung  

Um die Lehrlingsausbildung (traditionelle Lehre) in Italien zu fördern stellt das Arbeitsministerium 8 Millionen Euro in Form von Beiträgen von bis zu 3.000 Euro pro Lehrling bereit.


Es sind folgende Kriterien vorgesehen:

 

>Teilnehmen können private Unternehmen, die mit eigenem Personal (Ausbilder = tutor aziendale) Lehrlinge der Lehre zum Erwerb eines Diploms und eines Berufsbildungsdiploms (traditionelle Lehre) ausbilden.
> Die Lehrverträge müssen nach dem 01/01/2016 abgeschlossen worden sein.
> Ein Unternehmen kann auch für mehrere Lehrlinge ansuchen.
> Der maximale Beitrag für jeden Lehrling beläuft sich auf 1.500 Euro brutto für sechs Monate Lehrlingsausbildung. Ein Betrieb kann bis zu zwei Mal pro Jahr und Lehrling ansuchen und somit max. 3.000 Euro Beitrag pro Lehrling erhalten.
> Es kann erst nach Ende der sechs Monate (180 Tage) angesucht werden.
> Die Beitragsgesuche können bis zum 29/12/2017 (sofern genügend Mittel zur Verfügung stehen) über die Plattform von Italia Lavoro eingereicht werden.

 

Auf der Internetseite des Bereichs der Berufsausbildung der Autonomen Provinz Bozen sind die Dokumente aufgelistet, die dem Antrag beigelegt werden müssen. Aufgrund der eingereichten Beitragsgesuche wird eine Rangordnung erstellt.

 

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17.08.2016 Der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juli 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juli 100 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum 15/07/2016 und 14/08/2016 aufgelöst werden, beträgt 0,945093.

 

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16.08.2016 Bilateraler Solidaritätsfonds des Handwerks - FSBA  

Ab dem Monat Juli 2016 wird eine zusätzliche variable Quote in Höhe von 0,15% der Entlohnung zur Berechnung der Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer eingeführt. Diese Quote wird an den Bilateralen Solidaritätsfonds des Handwerks – FSBA überwiesen, der ab diesem Zeitpunkt mit der Auszahlung sozialen Abfederungsmaßnahmen beginnt.

 

die Betriebe und die Arbeitsrechtsberater können sich auf der Webseite www.fondofsba.it eintragen und direkt über die Webseite die jeweiligen Anträge stellen.

 

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16.08.2016 Sani Fonds - Eintragung auch des Firmeninhabers und der Familienmitglieder  

Die Zusatzkrankenversicherung Sani-Fonds hat ab dem 01/08/2016 folgende Neuigkeiten eingeführt:

 

- die Möglichkeit der Einschreibung auch für den Betriebsinhaber (Euro 125,00 pro Versicherungsjahr)


- die Erweiterung der Abdeckung auf die gesamte Familie sowohl für den Betriebsinhaber als auch für die Mitarbeiter (Euro 216,00 pro Versicherungsjahr)


Die Einschreibung der Inhaber und deren Familienmitglieder wird direkt vom Sani-Fonds verwaltet, während die Einschreibung der Familienmitglieder der Mitarbeiter von den Arbeitsrechtsberatern vorgenommen wird.

 

Die Mitarbeiter müssen für die Familienmitglieder Euro 18,00 monatlich einzahlen. Dieser Betrag wird vom Gehalt auf dem Lohnstreifen abgezogen und vom Arbeitgeber an den Sani-Fonds mittels monatlicher Zahlung weitergeleitet.

 

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11.08.2016 Familienzulagen - die Einkommensgrenzen vom 01/07/2016 bis 30/06/2017 sind unverändert  

Für das Jahr 2016 bleiben die Einkommensstufen für die Auszahlung der Familienzulagen gegenüber dem Jahr 2015 unverändert.

 

Die Einkommensstufen und die monatlichen Beträge der Familienzulagen werden für den Zeitraum 01/07/2016 bis 30/06/2017 nicht aufgewertet. Die Aufwertungskoeffizient für die vom ISTAT festgelegten Lebenshaltungskosten zwischen dem Jahr 2014 und dem Jahr 2015 bei -0,1%

 

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25.07.2016 Der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juni 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juni 99,9 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum 15/06/2016 und 14/07/2016 aufgelöst werden, beträgt 0,7500.

 

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22.06.2016 Nationaler Kollektivvertrag Handel - Mindestentlohnung 06/2016  

Ab 01/06/2016 gelten die neuen Mindestentlohnungen für den Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen. Es handelt sich um die dritte der von insgesamt fünf vorgesehenen Erhöhungen.

 

Monatliche Bruttoerhöhungen ab 01/06/2016
Quadro -26,0 Euro
I Stufe - 23,46 Euro
II Stufe- 20,29 Euro
III Stufe- 17,34 Euro
IV Stufe – 15,00 Euro
V Stufe - 13,55 Euro
VI Stufe - 12,17 Euro
VII Stufe - 10,42 Euro

 

Neue Mindestentlohnungen ab 01/06/2016
Quadro -2.628,32Euro
I Stufe - 2.183,46 Euro
II Stufe - 1.956,26 Euro
III Stufe - 1.744,79 Euro
IV Stufe - 1.576,68 Euro
V Stufe - 1.472,77 Euro
VI Stufe - 1.373,43 Euro
VII Stufe - 1.253,51 Euro

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


14.06.2016 Der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat April 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Mai 99,7 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum 15/05/2016 und 14/06/2016 aufgelöst werden, beträgt 0,62500.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


13.06.2016 Mindestbeitrag Bauberufsalter (BBA) ab Mai 2016  

Die Sozialpartner haben eine Neuerung im Bereich des Bauberufsalters eingeführt: ab Mai 2016 ist ein monatlicher Mindestbeitrag von 35 Euro für jeden Arbeiter zu zahlen, der weniger als ca. 80 Arbeitsstunden erreicht.


Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Beitrag. Wenn der berechnete monatliche BBA-Beitrag für den Arbeiter wenigstens 35 Euro ausmacht, findet der Mindestbeitrag nämlich keine Anwendung. Liegt der Betrag hingegen darunter, muss integriert werden, d. h. für den betroffenen Arbeiter muss dann der Mindestbeitrag von 35 Euro bezahlt werden.

Die Bestimmung findet außerdem keine Anwendung wenn:
- das Arbeitsverhältnis nach dem 15. Tag des Monats beginnt;
- das Arbeitsverhältnis vor dem 15. Tag des Monats endet;
- der Arbeiter im selben Monat insgesamt mindestens 80 Fehlstunden durch Lohnausgleich, Krankheit, Unfall, Ferien oder bezahlte Freistellungen (im Rahmen der 160 bzw. 88 jährlichen Stunden) aufweist;
- der Arbeiter im gleichen Monat in mehreren Bauarbeiterkassen gemeldet wird.


Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


30.05.2016 Arbeitszeiten der Minderjährigen  

Das Arbeitsministerium hat vor Kurzem bestätigt, dass die Lehrlinge während ihres 15. Lebensjahres nicht mehr als 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten dürfen.


Zum Unterschied der 16-Jährigen, die bis zu 8 Arbeitsstunden am Tag und 40 Arbeitsstunden in der Woche erbringen können, dürfen 15-Jährige nur bis zu 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Höchstgrenze gilt auch für die Praktikanten, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Den Lehrlingen unter 16 Jahren steht ein bezahlter Urlaub von mindestens 30 Tagen im Jahr zu.


Die Mitarbeiter, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen keine Nachtarbeit und keine Überstunden leisten. Sie haben Anrecht auf zwei arbeitsfreie Tage in der Woche (wenn möglich zusammenhängend) von denen mindestens einer der Sonntag sein muss.


Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 


23.05.2016 Regelung des Jahresurlaubes 2016  

Die Angestellten haben ein Anrecht auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr, um ihre psychischen und physischen Energien aufzutanken.

 

Wir möchten an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Urlaubsregelung erinnern:


- der Mitarbeiter hat das Recht und darüber hinaus die Pflicht, jedes Jahr zwei Wochen des in dem Jahr anreifenden Urlaubs in Anspruch zu nehmen. Auf die entsprechende rechtzeitige Anfrage des Arbeitnehmers hin, können die zwei Wochen in einem Stück genossen werden;

 

- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres beansprucht werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag). Innerhalb 30/06/2016 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern somit die Möglichkeit geben, den im Laufe des Jahres 2014 angereiften und nicht genossenen Urlaub zu genießen.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.

 

Im Jahr 2003 wurde das ausdrückliche Verbot eingeführt, dem Mitarbeiter im Laufe des Arbeitsverhältnisses den angereiften Urlaub auszuzahlen. Dieses Verbot gilt nicht für die angereiften Freistunden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.


16.05.2016 Der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat April 2016  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat April 99,6 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum 15/04/2016 und 14/05/2016 aufgelöst werden, beträgt 0,500000.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


10.05.2016 Verlängerung der ausserordentlichen sozialen Abfederungsmassnahmen  

Die außerordentlichen sozialen Abfederungsmaßnahmen werden in der Provinz Bozen um ein weiteres Jahr bis zum 31/12/2016 verlängert.

 

Vor kurzem haben die Autonome Provinz Bozen und die Sozialpartner das Abkommen zur Verlängerung der Sondermaßnahmen bei Lohnausgleich und Mobilität unterzeichnet. Die Sondermaßnahmen wurden 2009, also wenige Monate nach Ausbruch der weltweiten Wirtschaftkrise, eingeführt.

 

Ursprünglich auf ein Jahr beschränkt, werden sie mit der Unterzeichnung um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


06.05.2016 Ankauf Voucher in elektronischer Form  

Ab dem 02/05/2016 ist es laut Mitteilung des INPS nicht mehr möglich, mit dem Mod. F24 die Zahlung für die Voucher in elektronischer Form (Begründung LACC – Lavoro occasionale accessorio) durchzuführen.

 

Ab diesem Datum sind somit nur mehr folgende Zahlungsformen für elektronische Voucher möglich:

 

- mittels Zahlung mit neuem Mod. “F24 Versamento con elementi identificativi – F24 ELIDE” mit Angabe:

in den Feldern “Steuernummer“ und „anagrafische Daten“, der Steuernummer und der anagrafischen Daten der Person oder der Gesellschaft, die die Zahlung vornimmt;
in den Feldern „Typ“, den Buchstaben „I“; im Feld „Identifikationselemente“ wird kein Wert angeführt; im Feld „Kodex“ die Begründung LACC; im Feld „Bezugsjahr“ das Jahr, in dem die Zahlung vorgenommen wird (Format „AAAA“);


- mittels Online-Zahlung auf der Internetseite www.inps.it, im Menupunkt Servizi OnLine/Portale dei pagamenti;


- mittels Zahlung auf das Postkontokorrent 89778229 lautend auf INPS DG LAVORO ACCESSORIO. Die Beträge müssen ein Vielfaches von Euro 10,00 ausmachen;


- mittels Zahlung auf das Bankkontokorrent IT96S 07601 03200 000089778229. Auf der Bestätigung muss der IBAN-Kodex des Auftraggebers, der IBAN-Kodex des INPS und der CRO/TRN-Kodex mit Stempel und Unterschrift der Bank aufscheinen.


In den letzten beiden Fällen muss die Bestätigung im Original beim INPS-Schalter für die Gutschrift hinterlegt werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


27.04.2016 Der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat März 2016  

Das Zentralinstitut für Statistik ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat März 99,6 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Arbeitsverhältnisse welche im Zeitraum 15/03/2016 und 14/04/2016 aufgelöst werden beträgt 0,375000.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


27.04.2016 ASDI - Zusätzlicher Arbeitslosenscheck  

Das Arbeitsministerium hat Informationen in Bezug auf den zusätzlichen Arbeitslosenscheck (ASDI) veröffentlicht, der jenen Personen zusteht, die die Arbeitslosenunterstützung NASPI bereits voll in Anspruch genommen haben und weiterhin arbeitslos sind und sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden.

 

Auf den Arbeitslosenscheck haben Personen Anspruch:
- die auch nach Ende der Arbeitslosenunterstützung NASPI weiterhin arbeitslos sind;
- die mehr als 55 Jahre alt sind und keine Pension beziehen oder ein minderjähriges Familienmitglied aufscheint;
- ein Einkommen mittels EVEE von weniger als Euro 5.000 bescheinigt wird;
- einen "personalisiertes Projekt" beim Arbeitsamt unterschrieben haben.

 

Der Arbeitslosenscheck wird monatlich ab dem Tage nach Beendigung NASPI-Zahlung für eine maximale Dauer von sechs Monaten ausbezahlt. Der ausbezahlende Betrag macht 75% der letzten Arbeitslosenunterstützung NASPI aus und darf nicht mehr als das Sozialgeld (assegno sociale) ausmachen.

 

Die Interessierten müssen zuerst einen Antrag auf der Internet-Seite des INPS stellen und dann beim zuständigen Arbeitsamt das "personalisierte Projekt" unterschreiben.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


27.04.2016 Aspi-Beitrag im Falle von Entlassungen (Ticket licenziamento) 2016  

Im Falle einer Entlassung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber den Aspi-Beitrag (ticket licenziamento) bezahlen.

 

Der Beitrag muss im Falle einer Entlassung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, auch auf Abruf, mit Teilzeitvertrag und im Falle von Arbeitsverhältnissen, die von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurden, bezahlen. Bei der Berechnung wird das Dienstalter der Arbeitnehmers anteilsmäßig pro gearbeiteten Jahr berücksichtigt werden. Der maximale Berechnungszeitraum beträgt dabei 36 Monate.

 

Für das Jahr 2016 wurde der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers mit Euro 489,95 pro Dienstjahr festgelegt. Der maximale Beitrag macht also Euro 1.469,85 für Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von drei bzw. mehr als drei Jahren aus.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


27.04.2016 Zweijährige Beitragsbefreiung - Anleitungen INPS  

Das INPS hat Anleitungen im Bezug auf die Beitragsbefreiung für Neueinstellungen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im Laufe des Jahres 2016 veröffentlicht.

 

Die Befreiung von der Beitragszahlung zu Lasten des Arbeitgebers findet auf die unbefristeten Arbeitsverträge (sowohl Neueinstellungen als auch Umwandlungen von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverhältnisse) Vollzeit oder Teilzeit Anwendung, die im Laufe des Jahres 2016 beginnen. Die Begünstigung steht im Ausmaß von 40% der Beiträge bis zu einem Höchstwert von Euro 3.250,00 pro Jahr und für den Zeitraum von zwei Jahren zu.

 

Für die Beitragsbefreiung ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber die geschuldeten Sozialbeiträge regulär einzahlt, die Bestimmungen im Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz einhält und die Vereinbarungen und Kollektivverträge auf nationaler und lokaler Ebene sowie die Betriebsabkommen regulär umsetzt.

 

Die Beitragsbefreiung steht auch dann zu, wenn bereits ein anderer Arbeitgeber für den Mitarbeiter die Beitragsbefreiung in Anspruch genommen hat.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


27.04.2016 Freistellungen für Tätigkeit an Wahlsitzen/Referendum  

Die Arbeitnehmer, die Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsidenten, Stimmzähler und Sekretäre, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) inne haben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.

 

Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen steht den Angestellten eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird.

 

Beispiel Kolletivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.

 

Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.

 

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


31.03.2016 Modelle CU 2016 Inps und Inail  

Das Inps und Inail stellen die Modelle CU 2016 für die im Jahr 2015 ausbezahlten Vergütungen zur Verfügung.

 

Das Inps hat mitgeteilt, dass die Modelle CU 2016 für die Ausarbeitung der Steuererklärungen verfügbar sind. Diese können mittels Online-Dienst von der Internetseite des INPS heruntergeladen werden. Dazu ist die Zugangsdaten INPS-PIN notwendig.

 

Auch das Inail teilte mit, dass die Einheitsbestätigungen 2016 für die im Laufe des Jahres 2015 ausbezahlten Beträge für die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit online abrufbar sind. Die Bestätigungen können mittels Online-Dienst, die Steuerbeistandszentren CAF oder über das Contact center Inail bezogen werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


30.03.2016 DURC online - neuer Vordruck für die Selbsterklärung  

Das Arbeitsministerium hat eine neue Version der Selbsterklärung für die Arbeitgeber veröffentlicht, in der diese bestätigen, dass keine Vergehen vorliegen, die die Ausstellung des DURC verhindern. Die Anpassungen waren aufgrund der neuen Bestimmungen notwendig, die das sogenannte DURC-Online eingeführt und dessen Gültigkeit für 120 Tage festgelegt haben.

 

In der Erklärung werden die Matrikelnummern des INPS, die Firmennummer des INAIL und die Eintragungsnummer bei der Bauarbeiterkasse des Arbeitgebers angegeben. Es wird erklärt, dass keine rechtskräftigen gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen wegen Straf- und Verwaltungsvergehen im Bereich Arbeitsschutz vorliegen, welche nach dem 31/12/2007 begangen wurden bzw. dass die gesetzlich vorgesehenen Zeiträume für die einzelnen Vergehen bereits abgelaufen sind. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eventuelle Änderungen innerhalb von 30 Tagen dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


29.03.2016 Neuerungen bei den Arbeitsunfallmeldungen  

Ab dem 22/03/2016 muss das Arbeitsunfallzeugnis bzw. die Bestätigung der Berufskrankheit vom behandelnden Arzt oder von der zuständigen Sanitätsbehörde direkt dem Inail telematisch übermittelt werden. Ab diesem Datum ist der Arbeitgeber somit von der Pflicht befreit, das ärztliche Zeugnis der Arbeitsunfallmeldung beizulegen.

 

Hat sich der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall zugezogen bzw. es wird bei ich eine Berufskrankheit festgestellt, so muss er die Protokollnummer der Arztbestätigung, das Ausstellungsdatum und die vorgesehene Heilungsdauer dem Arbeitgeber mitteilen. Auf der Internetseite des Inail wird deshalb eine Anwendung eingerichtet, die den Ausdruck der übermittelten ermöglicht.

 

In der Übergangsfase kann der Arbeitsnehmer bei Fehlen der Protokollnummer dem Arbeitgeber weiterhin das ausgedruckte Arbeitsunfallzeugnis aushändigen.

 

Ab dem 22/03/2016 wird die Arbeitsunfallmeldung direkt vom INAIL an die Sicherheitsbehörde weitergeleitet. Dies ist allerdings nur dann notwendig, wenn es sich um einen Todesfall handelt oder die Heilungsdauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet.

 

Der Arbeitgeber hat weiterhin die Pflicht, die Arbeitsunfallmeldung innerhalb von zwei Tagen bzw. innerhalb von fünf Tagen bei Berufskrankheiten vorzunehmen. Die Frist läuft ab dem Datum, an dem der Arbeitsnehmer dem Arbeitgeber die Informationen betreffend das  Arztzeugnis mitteilt. Die Verwaltungsstrafe für die verspätete Meldung geht von Euro 1.290 bis Euro 7.745. Für die Berechnung der zwei/fünf Tage gilt der Samstag als normaler Arbeitstag.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


29.03.2016 Sicherheit am Arbeitsplatz - Strafen wegen fehlender Gesundheitskontrollen  

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer innerhalb der vom Gesundheitsschutz vorgesehenen Fristen untersuchen lassen und beim Arbeitsmediziner die von ihm vorgesehenen Leistungen einfordern.

 

Falls der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht innerhalb der vorgesehenen Termine zu den ärztlichen Kontrollen schickt, dann droht ihm eine Verwaltungsstrafen in Höhe von Euro 2.192 bis 4.384.

 

Falls das Vergehen sich auf mehr als für Mitarbeiter bezieht, so werden die Verwaltungsstrafen verdoppelt, bei mehr als 10 Mitarbeitern werden die Strafen verdreifacht.

 

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Experten für Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung.

 


28.03.2016 Ausnahmen der Erreichbarkeitspflicht bei Krankheit  

Um die Gleichstellung der Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung und von privaten Betrieben zu verbessern, wurden für Mitarbeiter von Privatbetrieben Ausnahmen bei der Erreichbarkeitspflicht für Kontrollvisiten des Inps eingeführt.

 

Von der Erreichbarkeitspflicht für die Kontrollvisiten von täglich 10.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr sind jene Arbeitnehmer ausgenommen, die an einer schweren Krankheit leiden und die lebenserhaltene Therapien in Anspruch nehmen  oder deren Krankheit auf eine anerkannte Behinderung zurückzuführen ist.

 

Diese Krankheit muss vom zuständigen Gesundheitsdienst in geeigneter Form dokumentiert sein, der die Natur der Krankheit und die spezielle lebenserhaltenden Maßnahmen bestätigt. Um von der Bereitschaftspflicht ausgenommen zu werden, muss die Behinderung die Arbeitsfähigkeit im Ausmaß von mindestens 67 % betragen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


25.03.2016 Der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Februar 2016  

Das Zentralinstitut für Statistik ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Jänner 99,5 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Arbeitsverhältnisse welche im Zeitraum 15/02/2016 und 14/03/2016 aufgelöst werden beträgt 0,250000.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


23.02.2016 INAIL: Online Antrag um Prämienreduzierung für das Jahr 2016 - Vordruck OT 24  

Innerhalb 29/02/2016 können Anträge um Reduzierung der Versicherungsprämien beim INAIL online eingereicht werden. Die Reduzierung wird jenen Betrieben gewährt, die seit mindestens zwei Jahren tätig sind und die Maßnahmen zur Unfallverhütung ergriffen haben, die zusätzlich zu den Mindestanforderungen die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz verbessern.

 

Der Vordruck OT 24 kann zusammen mit den Anlagen, der Anleitung zum Ausfüllen des Vordrucks und dem Fragebogen zur Selbstbewertung von der folgenden Internetseite des INAIL heruntergeladen werden.

 

Wir raten unseren Kunden in jedem Fall den Antrag in Absprache mit dem Berater und Experten für Arbeitssicherheit auszufüllen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.


21.02.2016 Neue Online-Meldungen bei freiwilligen Kündigungen und einvernehmlichen Auflösungen  

Ab dem 12/03/2016 ist eine neue telematische Meldung für die freiwillige Kündigung oder die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen, die ausschließlich in telematischer Form durchgeführt werden kann. Es sind dafür zwei Registrierungen im Internet und eine zusätzliche telematische Mitteilung notwendig.

 

Für das neue Verfahren bei Kündigungen, einvernehmlichen Auflösungen und bei einem eventuellen Widerruf von seiten des Arbeitnehmer (der sich dafür nicht an ein Patronat, eine Gewerkschaft, an eine Bilaterale Körperschaften oder eine Zertifizierungkommissionen wendet) ist ein PIN-Kodex des INPS notwendig.

 

Der Mitarbeiter muss dann auf der Internetseite des Arbeitsministeriums www.lavoro.gov.it die entsprechende Online-Meldung ausfüllen und übermitteln. Diese Meldung der Kündigung/einvernehmlichen Auflösung wird dann vom Arbeitsministerium an den Arbeitgeber und an das zuständige Arbeitsamt übermittelt. Auf jeder Mitteilung scheint ein Identifizierungskodex und das Übermittlungsdatum auf.

 

Innerhalb von sieben Tagen nach Übermittlung der Meldung kann der Mitarbeiter die Kündigung/freiwillige Auflösung des Arbeitsverhältnisses in derselben Art und Weise widerrufen.

 

Ab dem 12/03/2016 es nicht mehr möglich, die freiwilligen Kündigungen, die einvernehmlichen Auflösungen und die entsprechenden Widerrufe in einer anderen Art und Weise durchzuführen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


26.01.2016 Lohnausgleichsfonds (Fondo di integrazione salariale) FIS  

Mit dem “Jobs Act” wurde ein neues System von sozialen Abfederungsmaßnahmen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geschaffen. Der bereits bestehende „Verbleibenden Solidarietätsfonds“ (Fondo di solidarietà residuale) wurde ab dem 01/01/2016 in den „Lohnausgleichsfonds“ (Fondo di integrazione salariale) umgewandelt. Aufgabe dieses Fonds ist den Mitarbeitern im Falle einer Verkürzung oder bei Unterbrechung der Arbeitsleistung einen Schutz zu bieten.

 

Dieser Lohnausgleichsfond kommt für die Betriebe zur Anwendung,
- die im Schnitt mehr als fünf Angestellte beschäftigen;
- jenen Sektoren angehören bzw. Tätigkeiten ausüben und eine Beschäftigungsdimension erreicht haben für die die Ordentliche und Außerordentliche Lohnausgleichskasse keine Anwendung findet;
- für die keine Abkommen unterzeichnet wurden, die einen bilateralen Solidaritätsfonds oder einen alternative Solidaritätsfonds vorsehen.

 

Ab dem 01/01/2016 werden die Leistungen des Lohnausgleichsfonds mittels Beiträge finanziert, die auf der Bemessungsgrundlage für die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, mit Ausnahme der Leitenden Angestellten (dirigenti) berechnet werden und die zu zwei Dritteln zu Lasten der Arbeitgeber und zu einem Drittel zu Lasten der Arbeitnehmer aufgeteilt werden:
- 0,65% im Falle von Arbeitgebern, die durchschnittlich mehr als fünfzehn Arbeitnehmer beschäftigen;
- 0,45 % wenn die Arbeitgeber durchschnittlich fünf bis fünfzehn Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Die Lohnausgleichzahlungen dieses Fonds müssen von der lokal zuständigen INPS-Stelle genehmigt werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


24.01.2016 Steuernummer des nicht zu Lasten lebenden Ehepartners  

Das Mod. CU 2016, welches vom Arbeitgeber bis spätestens 07/03/2016 an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss, ermöglicht die Ausarbeitung der Einkommenserklärung “Mod. 730/2016 Precompilato“.


Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Steuernummer des Ehepartners angegeben werden muss, auch wenn dieser steuerrechtlich nicht zu Lasten lebt.


Falls der Mitarbeiter verheiratet ist und der Ehepartner steuerrechtlich auch nicht zu Lasten lebt, dann müssen er die Steuernummer in dem am Ende der Seite vorgesehen Feld anführen und uns spätestens bis zum 19/02/2016 zukommen lassen.


Wir weisen darauf hin, dass bei einer fehlenden Antwort, das Mod. CU 2016 mit der Annahme ausgearbeitet und der Agentur für Einnahmen übermittelt wird, dass kein Ehepartner vorhanden ist.

 

Arbeitgeber                                               ____________________________

Arbeitnehmer Familienname und Name   ____________________________

Ehepartner Familienname und Name       ____________________________
 
Ehepartner Steuernummer                        ____________________________


23.01.2016 Periodische Mitteilung für Leiharbeiter für das Jahr 2015  

Innerhalb 31.01.2016 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2015 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder, falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.

 

In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Zeitverträge, die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.

 

Einige Zeitarbeitsagenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.

 

Wir erinnern daran, dass die Leiharbeiter und entsandten Mitarbeiter (distacco) im Einheitlichen Lohnbuch (es wird ein Lohnstreifen erstellt) bei Beginn und Ende der Mitarbeit eingetragen werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, für die gesamte Dauer der Mitarbeit einen Lohnstreifen auszuarbeiten.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


22.01.2016 Prämie für die Anstellung von jungen Eltern  

Die Eintragung in die Datenbank für die Anstellung von jungen Eltern beim INPS ist erneut möglich. Den Betrieben, die junge Eltern mit unbefristetem Arbeitsvertrag anstellen, steht eine Prämie in Höhe von Euro 5.000 zu.


Mit der erneuten Möglichkeit, sich in die Datenbank für die Anstellung von jungen Eltern einzutragen, gewährt das INPS wieder die Prämie von Euro 5.000 an die Betriebe, die Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag, auch Part time, anstellen bzw. umwandeln und die gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Arbeitnehmer darf nicht über 35 Jahr als sein,
- er muss Elternteil von einem minderjährigen Kind sein,
- er muss in einem befristeten Arbeitsverhältnis, Leiharbeit, Vertrag auf Abruf, geringfügiger Gelegenheitsarbeit (Voucher) oder andauernd und koordiniert (Cococo-Projektarbeit) beschäftigt oder arbeitslos sein.


Die Begünstigung steht den privaten Arbeitgebern und Genossenschaften zu. Die Arbeitgeber, die nicht als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten, sind von der Begünstigung ausgeschlossen.


Damit die Begünstigung in Anspruch genommen werden kann, muss die Person vor Anstellung oder Umwandlung bereits in die Datenbank eintragen sein.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


20.01.2016 Neue Bestätigung für die freiwillige Kündigung - 2016  

Die Erklärungen für die Bestätigung der freiwilligen Kündigung und der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Mutterschaft und Vaterschaft wurden überarbeitet.

 

Sowohl für die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages als auch für die freiwillige Kündigung
- der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft als auch
- der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
muss beim zuständigen Arbeitsinspektorat ausdrücklich bestätigt werden.

Die neue Erklärung wurde dahingehend abgeändert, damit die interessierten Arbeitnehmer über die möglichen Alternativen zur Kündigung ausführlich informiert werden. Diese betreffen
- die Möglichkeit, die freiwillige Elternzeit auch in Stunden in Anspruch zu nehmen
- das Recht, die Umwandlung eines Vollzeit-Arbeitsvertrages in einen Teilzeit-Arbeitsvertrag umzuwandeln, falls die freiwillige Elternzeit nicht in Anspruch genommen wird.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


19.01.2016 Unfallregister  

Seit dem 23. Dezember 2015 ist es nicht mehr notwendig, das Unfallregister zu führen.


Das INAIL hat als Alternative zum Unfallregister ein Online-Archiv geschaffen, in dem alle seit dem 23/12/2015 gemeldeten Arbeitsunfälle aufscheinen und diese so den Kontrollorganen zur Verfügung stehen.


Die Abschaffung betrifft allerdings nur die Eintragung der Arbeitsfälle in das Register, die sich ab dem 23/12/2015 ereignen. Das Unfallregister muss allerdings noch fünf Jahre lang für die Kontrolle der Arbeitsunfälle bereit liegen, die sich vor diesem Datum ereignet haben.


Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 


19.01.2016 Periodische Mitteilung für Leiharbeiter für das Jahr 2015  

Innerhalb 31.01.2016 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2015 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder, falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.

 

In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Zeitverträge, die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.

 

Einige Zeitarbeitsagenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen. 

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


19.01.2016 Vaterschaftsfreistellung  

Der Pflichtvaterschaftstag und die freiwillige Freistellung für den Vater wurde versuchsweise von der sogenannten Riforma Fornero eingeführt und wurde jetzt für das Jahr 2016 auf jeweils zwei Tage erhöht.

 

Innerhalb von fünf Monaten nach Geburt des Kindes, hat der Vater Anrecht auf

  • zwei Pflichtvaterschaftstage, die auch an nicht zusammenhängenden Tagen genossen werden können;
  • zwei Tage freiwilligen Freistellungen, wenn die Mutter auf die obbligatorische Mutterschaft verzichtet.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


19.01.2016 Neues Format für die Überweisung der Netto-Löhne ab 01/02/2016  

 

Ab dem 01/02/2016 gelten neue technische Standards für die Dateien zur Überweisung der Nettolöhne. Für die Ausarbeitung dieser SEPA-Dateien im .xml-Format sind folgende Informationen erforderlich

  • der SWIFT-Kodex (genannt auch BIC) für alle Bankkonten und 
  • der CUC-Kodex (Codice Unico CBI) der Banken des Betriebes.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


19.01.2016 Ersatzbesteuerung 10% für das Jahr 2016  

Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 hat die Ersatzbesteuerung von Produktivitätsprämien wieder eingeführt.

 

Falls der Mitarbeiter nicht ausdrücklich darauf verzichtet, so sind die variablen Erfolgsprämien, deren Auszahlung an die Steigerung der Produktivität, der Rentabilität, der Effizienz und der Innovation gebunden sind, der Ersatzsteuer im Ausmaß von 10% unterworfen. Diese Abgabe ersetzt die Einkommenssteuer, die Regionale Zusatzsteuer und die Gemeindezusatzsteuer für Prämien bis zu einem Gesamtbetrag von Euro 2.000 brutto.


Dieser Betrag wird auf Euro 2.500 erhöht, falls die Arbeitnehmer an der Organisation der Arbeiten beteiligt sind.

 

Die Neuerungen betreffen alle Beträge, wie sie in den territorialen und in den Betriebsabkommen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vereinbart werden. Die entsprechenden Kriterien müssen noch mit einem Ministerialdekret festgelegt werden, dass innerhalb 01/03/2016 veröffentlicht werden muss.

 

Für das Jahr 2016 können von dieser Ersatzsteuer jene Angestellten Anspruch nehmen, die im Jahr 2015 ein Einkommen von Euro 50.000 nicht überschritten haben.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.