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24.12.2019 Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr  

Wir wünschen Ihnen und allen Ihren Mitarbeitern Frohe Weihnachten und ein Schönes Neues Jahr!

Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns für die sehr gute Zusammenarbeit.

In der Hoffnung auf eine erfolgreiche Zukunft, werden wir gemeinsam für ein gutes Jahr 2020 arbeiten.


17.12.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im November 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Oktober 102,30 Punkte beträgt.


Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/11/2019 bis zum 14/12/2019 aufgelöst werden beträgt 1,521915.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


02.12.2019 Feiertagsarbeit im Monat Dezember für den Bereich Handel 2019  

Das Landeszusatzabkommen für den Handel sieht folgende Regelung für die Feiertagsarbeit im Dezember 2019 vor:


Sonntag 02. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesem Sonntag wird mit einer Zulage von 40 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss. Für die Arbeitnehmer/innen mit Saisonzuschlag von 8% ist eine Entlohnung von 130% vorgesehen und wie oben aufgeteilt

 

Feiertag 8. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesem Feiertag wird mit einer Zulage von 95 Prozent vergütet und die Freistunden werden um die geleisteten Stunden erhöht.

 

Silberner und Goldener Sonntag 15. und 22. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesen beiden Sonntagen wird mit einer Zulage von 95 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.

 

Arbeit an anderen Sonntagen bzw. Ruhetagen

Die Arbeitsleistung an diesen Sonntagen wird mit einer Zulage von 40 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss. Für die Arbeitnehmer/innen mit Saisonzuschlag von 8% ist eine Entlohnung von 130% vorgesehen und wie oben aufgeteilt.

 

Wir erinnern daran, dass Minderjährige keine Sonntags- und Nachtarbeit sowie keine Überstunden verrichten dürfen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


02.12.2019 Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2019: Berechnung Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer  

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage gewähren viele Betriebe ihren Mitarbeitern Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldbeträgen als auch in Sachleistungen erbracht werden können. Die Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerberechnung ist allerdings unterschiedlich.

 

Während die freiwilligen Zuwendungen an Mitarbeiter in Form von Geldbeträgen auch bei besonderen Anlässen und Feiertagen immer im vollen Ausmaß sozialversicherungs-und einkommenssteuerpflichtig sind, so gilt für die Sachleistungen in Form von Geschenken, Einkaufsgutscheinen oder Dienstleistungen bis zu einem Höchstwert von Euro 258,23 (inkl. MwSt.) eine Beitrags- und Einkommenssteuerbefreiung. Falls allerdings im Laufe des Jahres dieser Betrag überschritten wird, so muss der gesamte Wert den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer unterworfen werden.

 

Es ist dabei nicht mehr notwendig, dass die Sachleistungen an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern erbracht werden. Es können auch nur einzelne Mitarbeiter diese Zuwendungen erhalten.
 
Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Verfügung.

 


15.11.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Oktober 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Oktober 102,40 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/10/2019 bis zum 14/11/2019 aufgelöst werden beträgt 1,470372.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


16.10.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im September 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat September 102,50 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/09/2019 bis zum 14/10/2019 aufgelöst werden beträgt 1,418830.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


16.09.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im August 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat August 103,20 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/08/2019 bis zum 14/09/2019 aufgelöst werden beträgt 1,808031.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


19.08.2019 Wartung online-Portal am 22/08/2019  

Am Donnerstag, den 22.08.2019 wird es aufgrund einer planmäßigen Wartung den ganzen Tag NICHT möglich sein, die Portale AGO (Buchhaltung) und PAGHEWEB (Lohnbuchhaltung) zu nutzen.

 

Falls es nicht unvorhergesehene Probleme gibt, wird das Portal ab Freitag, den 23.08.2019 wieder verfügbar sein.

 

Wir entschuldigen uns für die möglichen Unannehmlichkeiten.


16.08.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juli 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juli 102,70 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/07/2019 bis zum 14/08/2019 aufgelöst werden beträgt 1,315744.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


12.08.2019 Beitrag für die Anstellung von Behinderten – Antrag innerhalb 31/08/2019  

Für die Anstellung von Personen mit einer Invalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, können Privatbetriebe beim Arbeitsamt um einen Beitrag ansuchen.

 

Der Antrag muss innerhalb 31/08/2019 eingereicht werden.

 

Zudem werden Beiträge für den Ankauf von technischen Hilfsgeräten (z. B. Anpassung eines Schreibtisches usw.) und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren gewährt. Dazu stellen Betriebe, die eine Person mit Behinderung aufgenommen haben, einen Antrag an den Arbeitsservice beim Arbeitsamt.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 


16.07.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juni 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juni 102,70 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/06/2019 bis zum 14/07/2019 aufgelöst werden beträgt 1,190744.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


14.06.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Mai 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Mai 102,70 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/05/2019 bis zum 14/06/2019 aufgelöst werden beträgt 1,065744.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


31.05.2019 Fünf Monate obligatorische Mutterschaft nach Geburt  

Seit dem 01.01.2019 erhalten die Arbeitnehmerinnen als Alternative zur üblichen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs (zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und drei Monate danach) die Möglichkeit, die obligatorische Mutterschaft für die Dauer von fünf Monaten erst nach der Geburt in Anspruch zu nehmen.

 

Diese Wahl ist nur dann zulässig, wenn eine ärztliche Bestätigung bescheinigt, dass keine Risiken für die Gesundheit der schwangeren Frau und des ungeborenen Kindes bestehen.

 

Der Antrag muss vor normalen Beginn des Mutterschaftsurlaubs (zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum) eingereicht werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 


17.05.2019 Anträge und Genehmigungen für Familienzulagen (ANF) online  

Der Arbeitnehmer, der den Antrag um Familienzulagen telematisch an das INPS übermittelt hat, teilt dem Arbeitgeber das positive Ergebnis des Antrags mit. Der Arbeitgeber muss daraufhin auf der vom INPS zur Verfügung gestellten Plattform Einsicht nehmen und den Betrag dann auf dem Lohnstreifen auszahlen.

 

Bis zum 31/03/2019 gaben die Mitarbeiter die Vordrucke ANF/Dip direkt beim Arbeitgeber ab, der aufgrund der Einkommenstabellen die Höhe der Familienzulagen ermittelte.

 

Seit dem 01/04/2019 April müssen die Arbeitnehmer die Anträge ausschließlich telematisch direkt oder mittels Patronate beim INPS einreichen und auch prüfen, ob der Antrag angenommen wurde (sie erhalten eine Mitteilung nur im Falle der Ablehnung des Antrags) und dies dann dem Unternehmen mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber auf der INPS-Website den Betrag abrufen und auf dem Lohnstreifen auszahlen.

 

Hinsichtlich der Genehmigungen für die Auszahlung der Familienzulagen wurde festgelegt, dass auch die bis zum 31/03/2019 eingereichten Anträgen für die Genehmigungen ANF 43 dem Antragsteller nicht mehr zugestellt werden, sondern das Ergebnis vom Interessenten online eingesehen werden muss.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


16.05.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im April 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat April 102,60 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/04/2019 bis zum 14/05/2019 aufgelöst werden beträgt 0,867287.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


18.04.2019 Telematisches Einreichen der Anträge für Familienzulagen  

Die Anträge für Familienzulagen müssen mittels einen der folgenden Kanäle eingereicht werden:

 

- online auf der Webseite www.inps.it mittels PIN Zugriffsdaten, einer Identitäts-SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) von mindestens Ebene 2 oder CNS (Carta Nazionale dei Servizi).

 

- Patronate und Vermittler des Instituts mittels von ihnen angebotenen telematischen Übermittlungsdienste.

 

Das INPS hat klargestellt, dass die Anträge neben den Online-Diensten nur von Patronate über die von ihnen angebotenen telematischen Übermittlungsdienste gestellt werden können und es keine anderen autorisierten Vermittler gibt.

 

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.


17.04.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im März 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat März 102,50 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/03/2019 bis zum 14/04/2019 aufgelöst werden beträgt 0,668830.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


25.03.2019 Anträge Familienzulagen ab 01/04/2019 nur mehr telematisch  

Ab dem 01/04/2019 müssen Anträge auf Familienzulagen (ANF) telematisch beim INPS und nicht mehr beim Arbeitgeber eingereicht werden.


Der Antrag ist von den Arbeitnehmern ausschließlich telematisch mittels PIN oder mittels Patronate zu übermitteln. Das INPS kontrolliert das Anrecht auf die Auszahlung und berechnet die Höhe der Familienzulagen. Dem Arbeitgeber wir das Ergebnis dann mittels einer speziellen Utility mitgeteilt. Es muss ein neuer elektronischer Änderungsantrag gestellt werden, wenn sich die Familienzusammensetzung oder das Anrecht auf Familienzulagen ändert.


Bis zum 31.03.2019 ist es für den Arbeitgeber noch möglich, Anträge auf Papier anzunehmen. Der Ausgleich kann aber nur noch bis zum Einreichen der Uniemens-Meldung für den Monat Juni 2019 erfolgen. Danach ist es nicht mehr möglich, die ausbezahlten Familienzulagen mit den INPS-Beiträge zu verrechnen.


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 


19.03.2019 Mod. CU 2019 INPS  

Das Mod. CU 2019 wird vom INPS ausgestellt, um die im Jahr 2018 ausbezahlten Einkünfte aus Pensions-, Sozialversicherungs-, Sozial- und Sozialhilfeleistungen zu bescheinigen.

 

Das Dokument kann auf der Inps-Website über Spid, Pin und Steuernummer oder Bürgerkarte (Carta Nazionale dei Servizi) bezogen werden.

 

Die Rentner können auch den Online-Service für das Herunterladen der Pensionsberechnungen nutzen.

 

Es kann auch an eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) übermittelt werden, wenn die Anfrage an richiestacertificazioneunica@postacert.inps.gov.it  mit einer Kopie des Ausweises des Antragstellers gestellt wird.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 


16.03.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Februar 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Februar 102,30 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/02/2019 bis zum 14/03/2019 aufgelöst werden beträgt 0,396915.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


12.03.2019 Obligatorische Vaterschaftsfreistellung 2019  

Die obligatorische Vaterschaftsfreistellung, die innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes beansprucht werden kann, wird für das Jahr 2019 auf fünf Tage verlängert.

 

Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Freizeit und Arbeitszeit wird die Obligatorische Vaterschaftsfreistellung für Kinder, die zwischen dem 01/01/2019 und dem 31/12/2019 geboren, adoptiert oder zugewiesen werden, auf fünf Tage verlängert. Bis zum 31/12/2018 waren nur vier Tage vorgesehen Die Freistellung muss innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes zugunsten von Vätern im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommen werden.

 

Der Arbeitnehmer kann nach vorheriger Absprache mit der Mutter einen zusätzlichen Tag als Ersatz für die ihr zustehende obligatorische Mutterschaft beanspruchen.

 

Sowohl für die obligatorische als auch für die fakultative Freistellung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die gewählten Tage mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitteilen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


21.02.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Jänner 2019  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Jänner 102,20 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/01/2019 bis zum 14/02/2019 aufgelöst werden beträgt 0,198457.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


07.02.2019 Bürgereinkommen & Bürgerpension  

Das INPS hat ein Handbuch zum Bürgereinkommen veröffentlicht. Es wird darin zusammenfasst, wie der Antrag gestellt wird, was die Anforderungen, Anforderungen und Höhe des Einkommens sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für Haushalte, die ausschließlich aus einer oder mehreren Personen im Alter von 67 Jahren oder mehr bestehen, das Bürgereinkommen den Namen Bürgerpension trägt.

 

Handbuch (in italienischer Sprache)


30.01.2019 Naspi-Beitrag im Falle von Entlassungen (Ticket licenziamento) 2019  

Im Falle einer Entlassung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber den Naspi-Beitrag (ticket licenziamento) bezahlen.

 

Der Beitrag muss im Falle einer Entlassung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, auch auf Abruf, mit Teilzeitvertrag und im Falle von Arbeitsverhältnissen, die von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurden, bezahlen. Bei der Berechnung wird das Dienstalter der Arbeitnehmers anteilsmäßig pro gearbeiteten Jahr berücksichtigt werden. Der maximale Berechnungszeitraum beträgt dabei 36 Monate.

 

Für das Jahr 2019 wurde der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers mit Euro 544,79 pro Dienstjahr festgelegt. Der maximale Beitrag macht also Euro 1.634,37 für Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von drei bzw. mehr als drei Jahren aus.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


30.01.2019 INAIL: Online Antrag um Prämienreduzierung für das Jahr 2018 - Vordruck OT 24  

Innerhalb 28/02/2019 können Anträge um Reduzierung der Versicherungsprämien beim INAIL online eingereicht werden. Die Reduzierung wird jenen Betrieben gewährt, die seit mindestens zwei Jahren tätig sind und die Maßnahmen zur Unfallverhütung ergriffen haben, die zusätzlich zu den Mindestanforderungen die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz verbessern.

 

Der Vordruck OT 24 kann zusammen mit den Anlagen, der Anleitung zum Ausfüllen des Vordrucks und dem Fragebogen zur Selbstbewertung von der Internetseite des INAIL heruntergeladen werden.

 

Wir raten unseren Kunden in jedem Fall den Antrag in Absprache mit dem Berater und Experten für Arbeitssicherheit auszufüllen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

 


16.01.2019 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Dezember 2018  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Dezember 102,10 Punkte beträgt.

 

Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/12/2018 bis zum 14/01/2019 aufgelöst werden beträgt 2,241840.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


05.01.2019 Periodische Mitteilung für Leiharbeiter für das Jahr 2018  

Innerhalb 31.01.2019 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2016 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder, falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.

 

In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Zeitverträge, die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.

 

Einige Zeitarbeitsagenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.

 

Wir erinnern daran, dass die Leiharbeiter und entsandten Mitarbeiter (distacco) im Einheitlichen Lohnbuch (es wird ein Lohnstreifen erstellt) bei Beginn und Ende der Mitarbeit eingetragen werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, für die gesamte Dauer der Mitarbeit einen Lohnstreifen auszuarbeiten.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


04.01.2019 ACI-Tabellen für das Jahr 2019 veröffentlicht  

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2019 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die Berechnung der Naturalentlohnung von betrieblich und privat genutzten Autos und auch Motorrädern wird ein Wert in Höhe von 30 % jenes Betrages herangezogen, der sich anhand der festgelegten ACI-Kilometerkosten für eine konventional festgelegte Anzahl von jährlich 15.000 gefahrenen Kilometern ergibt. Bezahlt der Arbeitnehmer für die private Nutzung ein Entgelt, so gilt als Naturalentlohnung nur der Differenzbetrag zwischen dem pauschal berechneten Wert und dem vom Mitarbeiter einbehaltenen Betrag.

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

ACI Tabelle

 

Falls in der ACI-Tabelle das genutzte Fahrzeug nicht angeführt ist, dann werden für die Berechnung der Naturalentlohnung die Kilometerkosten eines ähnlichen Fahrzeuges verwendet.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


02.01.2019 Neue Einkommensgrenze von 4.000 Euro für zu Lasten lebende Kinder bis zum Alter von 24 Jahren  

Ab dem 01.01.2019 wird eine neue Einkommensgrenze für Kinder unter 24 Jahren eingeführt, die steuerlich zu Lasten lebend gelten. Das neue Höchsteinkommen wird auf 4.000 Euro angehoben, während für Kinder über 24 Jahren die Einkommensgrenze bei 2.840,51 Euro bleibt.

 

Die Erhöhung auf 4.000 Euro betrifft nicht alle abhängigen Familienmitglieder, sondern nur die Kinder und nur die unter 24 Jahren.

 

Diese neue Regelung ist ab dem 01.01.2019 gültig.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.