Wirtschafts-, Steuer- &
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung

Lohnunterlagen ONLINE

16.12.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im November 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat November 2021 105,7 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/11/2021 bis zum 14/12/2021 aufgelöst werden beträgt 3,867669.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


16.12.2021 Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2021: Berechnung Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer  

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage gewähren viele Betriebe ihren Mitarbeitern Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldbeträgen als auch in Sachleistungen erbracht werden können. Die Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerberechnung ist allerdings unterschiedlich.

 

Während die freiwilligen Zuwendungen an Mitarbeiter in Form von Geldbeträgen auch bei besonderen Anlässen und Feiertagen immer im vollen Ausmaß sozialversicherungs-und einkommenssteuerpflichtig sind, so gilt auch im Jahr 2021 für die Sachleistungen in Form von Geschenken, Einkaufsgutscheinen oder Dienstleistungen bis zu einem Höchstwert von Euro 516,45 (inkl. MwSt.) eine Beitrags- und Einkommenssteuerbefreiung. Falls allerdings im Laufe des Jahres dieser Betrag überschritten wird, so muss der gesamte Wert den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer unterworfen werden.

Es ist dabei nicht mehr notwendig, dass die Sachleistungen an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern erbracht werden. Es können auch nur einzelne Mitarbeiter diese Zuwendungen erhalten.

 

Auch wenn der Gesamtbetrag der an den Arbeitnehmer gezahlten Sachleistungen, einschließlich der Geschenke, den Höchstbetrag nicht übersteigt, muss er nur als steuerfreie Sachentlohnung (fringe benefit) auf dem Lohnstreifen aufgeführt werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Verfügung.

 


14.12.2021 Ersatzsteuer Aufwertung der Abfertigung – Akonto- und Saldozahlung  

Für die Zwecke der Besteuerung der Abfertigung wird die Aufwertung ab dem 01.01.2001 nicht mehr mit der Abfertigung zusammengerechnet, sondern unterliegt einer eigenständigen Besteuerung durch die Anwendung einer Ersatzsteuer in Höhe von 17%.

 

Während Abfertigungszahlungen zum Zeitpunkt der Auszahlung, in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besteuert werden, wird die Aufwertung jährlich im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteuert: Die Ersatzsteuer muss gezahlt werden

 

- als Akonto bis zum 16. Dezember des Jahres, auf das sich die Aufwertung bezieht unter Verwendung des Steuerschlüssels 1712 und

- bis zum 16. Februar des Folgejahres unter Verwendung des Steuerschlüssels 1713

 

und wird als Reduzierung der Abfertigungsrückstellung für Mitarbeiter verbucht.

 

Daher müssen die Arbeitgeber bis zum 16.12.2021 die Anzahlung der Ersatzsteuer (in Höhe von 90% der insgesamt 17%) auf die im Jahr 2021 aufgelaufenen Neubewertungen leisten.

 

Zum Zeitpunkt der Akontozahlung ist es nur möglich, diese Aufwertung auf einer mutmaßlichen Basis zu berechnen, da es den endgültigen Aufwertungskoeffizienten des zum 31.12.2021 zurückgestellten TFR-Fonds noch nicht gibt.

 

Der Saldo wird aufgrund der tatsächlichen Aufwertung für das Jahr 2021 berechnet. Dieser Wert ist allerdings erst Anfang 2022 mit der Anpassung des neuen ISTAT-Index möglich.

 

In allen Fällen, in denen die Vorauszahlung der Ersatzsteuer den geschuldeten Betrag übersteigt, kann der Ausgleich mittels Steuerkodex 1627 erfolgen.

 

Sollte sich der Ausgleich als Guthaben aus dem Mod. 770 ergeben, so wird im Mod. F24 der Steuerschlüssel 6781 verwendet.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


13.12.2021 Feiertagsarbeit im Monat Dezember für den Bereich Handel 2021  

Das Landeszusatzabkommen für den Handel sieht folgende Regelung für die Feiertagsarbeit im Dezember 2021 vor:

 

Sonntag 05. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesem Sonntage wird mit einer Zulage von 40 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss. Für die Arbeitnehmer/innen mit Saisonzuschlag von 8% ist eine Entlohnung von 130% vorgesehen und wie oben aufgeteilt

Feiertag 8. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesem Feiertag wird mit einer Zulage von 95 Prozent vergütet und die Freistunden werden um die geleisteten Stunden erhöht.

Silberner und Goldener Sonntag 12. und 19. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesen beiden Sonntagen wird mit einer Zulage von 95 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.

 

Arbeit an anderen Sonntagen bzw. Ruhetagen
Die Arbeitsleistung an diesen Sonntagen wird mit einer Zulage von 40 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss. Für die Arbeitnehmer/innen mit Saisonzuschlag von 8% ist eine Entlohnung von 130% vorgesehen und wie oben aufgeteilt.

Wir erinnern daran, dass Minderjährige keine Sonntags- und Nachtarbeit sowie keine Überstunden verrichten dürfen.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


22.11.2021 MySanitour+ - Gesundheitsfonds für Beschäftigte im Tourismussektor  

Der Gesundheitsfonds mySanitour+ wurde bereits 2019 im Landeszusatzabkommen für den Tourismus vorgesehen. Er gilt für alle Beschäftigten in Beherbergungs- und Nichtbeherbergungsbetrieben mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag.

 

Die Beitragszahlung in diesen Gesundheitsfonds erfolgt monatlich über das Modell F24 und beträgt 12 Euro pro Monat für unbefristet Beschäftigte und Lehrlinge und 13 Euro pro Monat für befristet bzw. saisonal Beschäftigte bzw. saisonale Lehrling. So wie die monatlichen Beiträge geht auch die Einschreibegebühr von 15 Euro für Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsvertrag voll zu Lasten des Arbeitgebers.

 

Ist der Mitarbeiter bereits beim Gesundheitsfond (auch FAST oder EST) eingetragen, dann braucht die Einschreibegebühr nicht nochmals bezahlt werden. Bei einer Beschäftigung des Mitarbeiters nur bis zu 15 Tagen im Monat, sind für diesen Monat keine Beiträge geschuldet.

 

Die Träger des neuen Gesundheitsfonds einigten sich auf eine einmalige Nachzahlung für die Jahre 2019 und 2020 für alle am 01/01/2021 unbefristet Beschäftigten in Höhe von 156 Euro und für die Monate Januar bis September dieses Jahres sowohl für befristet und saisonal Beschäftigte als auch für unbefristet Beschäftigte.

 

Da die Beitragszahlung vom Kollektivvertrag vorgesehen ist, kann eine Reduzierung des IRAP-Satzes kann nur bei einer ordnungsgemäßen Einzahlung in Anspruch genommen werden.

 

In Zusammenarbeit mit Mutual Help wurde ein Leistungspaket erstellt, das Facharztuntersuchungen im öffentlichen und privaten Gesundheitssektor, Diagnostik und Laboruntersuchungen, Zahnheilkunde, Krankentransport, chirurgische Eingriffe, Tagegeld bei onkologischen Behandlungen, Sehhilfen und Prothesen, Analysen, Diagnostik und Untersuchungen in der Schwangerschaft, finanzielle Unterstützung bei Hauskrankenpflege oder im Falle von Erwerbsunfähigkeit bzw. Todesfall beinhaltet. Zudem können spezielle Leistungen des nationalen Fonds FAST in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch für die Beschäftigten gilt rückwirkend zum 01/01/2021.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


16.11.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Oktober 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Oktober 2021 105,1 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/10/2021 bis zum 14/11/2021 aufgelöst werden beträgt 3,302786.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


21.10.2021 Beitragsbegünstigung für die Einstellung junger Arbeitnehmer 2021  

Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde eine Beitragsbegünstigung für die Einstellung mit unbefristeten Verträgen und die Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge von Arbeitnehmern unter 36 Jahren in den Jahren 2021 und 2022 eingeführt, die während ihres gesamten Arbeitslebens mit nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren.

 

Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Begünstigung in Höhe von 100% der INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 36 Monaten.

 

Mitte September hat die Europäische Kommission diese Begünstigung endgültig genehmigt, allerdings nur für das Jahr 2021.

 

Die Anwendung der Beitragsbegünstigung für die Einstellungen, die im Jahr 2022 erfolgen, unterliegt noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

 

Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors (ATECO 64.11.00 bis 66.30.00) können diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 


20.10.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im September 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat September 2021 104,5 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/09/2021 bis zum 14/10/2021 aufgelöst werden beträgt 2,737903.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


14.10.2021 Organisatorische Regeln für die Green-Pass-Kontrollen  

Ab dem 15.10.2021 sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Besitz des Green Passes bei ihren Arbeitnehmern und auch bei externen Mitarbeitern zu überprüfen.

 

Zu diesem Zweck müssen die Arbeitgeber

- die Arbeitnehmer und die externen Mitarbeiter über das Verbot des Zugangs zu den Arbeitsplätzen für Personen informieren, die auf Verlangen keinen gültigen Grünen Pass vorlegen und sie über die damit verbundenen Strafen unterrichten,

- die operativen Durchführungsmodalitäten der Kontrollen festlegen und die Maßnahmen bestimmen, mit denen die Kontrollen garantiert werden und

- die für die Kontrollen beauftragten Personen schriftlich beauftragen.

 

Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen im Bereich -> Dokumente zur Verfügung.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


01.10.2021 Grüner Pass Pflicht für Mitarbeiter ab 15/10/2021  

Um die sichere Ausübung von Tätigkeiten an öffentlichen und privaten Arbeitsplätzen zu gewährleisten, wird vom 15.10.2021 bis zum 31.12.2021 der Grüner Pass vorgeschrieben.

 

Jene Arbeitgeber, die keine Kontrollen durchführen und keine Kontrollsysteme eingerichtet haben, riskieren eine Strafe von 400 bis 1.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen wird der Betrag verdoppelt.

 

Betritt ein Arbeitnehmerden Arbeitsplatz und wird er ohne Grünen Pass angetroffen, riskiert er eine Verwaltungsstrafe zwischen 600 und 1 500 Euro und er kann außerdem wegen seines Fehlverhaltens mit einer Disziplinarmaßnahme rechnen.

 

Die Verpflichtung zur Vorlage der Bescheinigung gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Mitarbeiter, Berater, Mitarbeiter mit MwSt.-Nummer und alle Personen, die in irgendeiner Eigenschaft eine Tätigkeit ausüben, einschließlich Haushaltshilfen, ehrenamtliche Betreuer usw., mit Ausnahme der Kunden, für die keine Verpflichtung besteht, es sei denn, sie ist bereits vorgesehen (z. B. für den Zugang zu Innenräumen in Restaurants).

 

Wer keinen Grünen Pass vorweist, kann bis zum 31.12.2021, dem Ende für den erklärten Gesundheitsnotstand, von der Arbeit und der Entlohnung suspendiert werden (allerdings mit dem Recht, seinen Arbeitsplatz zu behalten). Bei Unternehmen mit weniger als 15 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber nach 5 Tagen ohne Vorlage des Grünen Passes den Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsvertrags suspendieren, der für den Ersatz abgeschlossen wurde. In jedem Fall aber für einen Zeitraum von höchstens 10 Tagen und nicht über die oben genannte Frist des 31.12.2021 hinaus. Der befristete Arbeitsvertrag ist einmal für denselben Zeitraum verlängerbar.

 

In Bezug auf die Kontrollen muss jeder Arbeitgeber die für die Kontrolle verantwortlichen Personen schriftlich namhaft machen, und das App "VerificaC 19" verwenden.

 

Bei Arbeitnehmern, die auf der Grundlage externer Verträge im Betrieb tätig sind, werden die Kontrollen nicht nur von den "Gastunternehmen", sondern auch von ihren Arbeitgebern durchgeführt.

 

Die Mitarbeiter in Telearbeit oder Smart-Working benötigen keinen Grünen Pass.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


16.09.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im August 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat August 2021 104,7 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/08/2021 bis zum 14/09/2021 aufgelöst werden beträgt 2,759531.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


09.09.2021 Vollmacht digitale Identität INPS  

Ab dem 01.10.2021 wird das INPS den Zugang zu seinen digitalen Diensten über SPID, CIE (Carta Elettronica Digitale) und CNS (Carta Nazionale dei Servizi) sowie über die Vollmacht der digitalen Identität ermöglichen.

 

Um Bürgern, die nicht in der Lage sind, Online-Dienste eigenständig zu nutzen, den Zugang zu ihren digitalen Diensten zu erleichtern, wird das INPS den Zugang auch durch die Übertragung einer digitalen Identität ermöglichen.

 

Auf diese Weise können auch Bürgerinnen und Bürger, denen es schwer fällt, selbstständig zu handeln, andere Personen ihres Vertrauens beauftragen, in ihrem Namen zu handeln und alle Beziehungen zum Institut zu verwalten.

 

Das INPS weist darauf hin, dass die Vollmacht dazu führt, dass der Bevollmächtigte alle seine Befugnisse gegenüber dem Institut erhält: Es handelt sich also um eine heikle Angelegenheit, die entsprechend verwaltet werden muss.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


07.09.2021 Erhöhung Familienzulagen  

Das Inps hat daran erinnert, dass vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 diejenigen, die bereits Empfänger von Familienzulagen sind, automatisch eine Erhöhung von Euro 37,50 pro Kind für Familien mit bis zu zwei Kindern und Euro 55,00 pro Kind für Familien mit mindestens drei Kindern erhalten.

 

Die zusätzliche Beihilfe wird auch für Kinder gewährt, die über 18 Jahre alt sind und nicht arbeiten können, sowie für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, wenn sie Studenten oder Lehrlinge sind und zu kinderreichen Familien gehören.

 

Alle Arbeitnehmer, die Anspruch auf den ANF haben, müssen weiterhin der Antrag über das Online-Portal des INPS einreichen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


15.07.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juni 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juni 2021 103,8 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/06/2021 bis zum 14/07/2021 aufgelöst werden beträgt 1,849707.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


14.07.2021 Anträge Familienzulagen 2021  

Die Anträge auf Familienzulagen (ANF) für den Zeitraum 01/07/2021 bis 31/12/2021 müssen telematisch beim INPS eingereicht werden.

 

Ab dem 01/01/2022, falls keine weiteren Aufschübe beschlossen werden, wird dann das Gesamtstaatliche Familiengeld (Assegno unico) eingeführt und gleichzeitig die Familienzulagen abgeschafft.

 

Der Antrag ist von den Arbeitnehmern ausschließlich telematisch mittels PIN/SPID oder mittels Patronate zu übermitteln. Das INPS kontrolliert das Anrecht auf die Auszahlung und berechnet die Höhe der Familienzulagen. Dem Arbeitgeber wir das Ergebnis dann mittels einer speziellen Utility mitgeteilt. Es muss ein neuer elektronischer Änderungsantrag gestellt werden, wenn sich die Familienzusammensetzung oder das Anrecht auf Familienzulagen ändert.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


15.06.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Mai 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Mai 2021 103,6 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/05/2021 bis zum 14/06/2021 aufgelöst werden beträgt 1,578079.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 

 


04.06.2021 Ausbildungs- und Orientierungspraktika keine Stempelsteuer im Jahr 2021  

Für das Jahr 2021 sind die Praktika-Abkommen, welche über ProPraktika aktiviert werden, von der Stempelsteuer befreit (Artikel 10bis, Gesetz vom 21. Mai 2021, Nr. 69).

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


26.05.2021 Verdoppelung des Höchstbetrages für das Fringe Benefit auch im Jahr 2021  

Auch für das Steuerjahr 2021 ist die Erhöhung des Wertes der an die Arbeitnehmer steuerfrei überlassenen Waren und Dienstleistungen auch in Form eines Gutscheines von 258,23 Euro auf 516,46 Euro vorgesehen.

 

Damit soll das Ziel verfolgt werden, für die Arbeitnehmer zusätzliche Anreize zu schaffen und die Loyalität für Arbeitnehmer zu stärken, die nicht zur Bildung von steuerpflichtigem Einkommen beitragen.

 

Übersteigt der Wert des Fringe Benefits die Freigrenze, trägt der Wert in vollem Umfang zur Bildung von steuerpflichtigem Einkommen bei.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


17.05.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im April 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat April 2021 103,´7 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/04/2021 bis zum 14/05/2021 aufgelöst werden beträgt 1,526393.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


29.04.2021 Verlängerung von befristeten Verträgen ohne Begründung innerhalb 31.12.2021  

Aufgrund des durch COVID-19-Notstands ist es bis zum 31. Dezember 2021 möglich, befristete Arbeitsverträge einmal bis zur maximalen Gesamtdauer von 24 Monaten auch ohne rechtfertigende Gründe für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten zu verlängern.

 

Im Gegensatz zu früheren Verlängerungen berücksichtigt der Gesetzgeber keine bereits erfolgten Verlängerungen. Deshalb wird den Arbeitgebern, die bereits von einer einmaligen Verlängerung profitiert haben, erneut die Möglichkeit eingeräumt, befristete Verträge ohne Angabe von Gründen zu verlängern (nur einmal und für maximal 12 Monate, unter Einhaltung der Gesamtdauer von 24 Monaten).

 

Diese Bestimmungen sind ab dem 23. März 2021 wirksam.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


16.04.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im März 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat März 2021 103,3 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/03/2021 bis zum 14/04/2021 aufgelöst werden beträgt 1,108138.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


22.03.2021 Ausbildungs und Orientierungspraktika – Stempelsteuer ab 01/04/2021  

Alle Praktikaabkommen, welche von der Abteilung Arbeit als Träger abgeschlossen werden und ab dem 01/04/2021 eingereicht werden, unterliegen der Stempelsteuerpflicht in Höhe von 16,00 Euro.

 

Die aufnehmende Struktur ist also verpflichtet, das Praktikaabkommen mit einer Stempelmarke zu versehen, sobald es ausgedruckt und von allen beteiligten Parteien unterschrieben wird. Das unterschriebene Original muss für mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden.

 

Der Arbeitsservice wird die entsprechenden Stichprobenkontrollen durchführen.

 

Das neue Informationsblatt enthält die wichtigsten Informationen über das Verfahren und hebt die Besonderheit bei der Ausübung von gefährlichen Tätigkeiten von Seiten minderjähriger Praktikanten hervor.

 

Infoblatt

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


22.03.2021 Sonderlohnausgleichskasse und Steuererklärung für das Einkommen 2020  

Die Mitarbeiter, die im Laufe des Jahres 2020 in Sonderlohnausgleichskasse (CIG in deroga) gestellt wurden, erhalten den Lohnausgleich direkt vom INPS ausbezahlt.

 

Diese Zahlung des INPS stellt für den Mitarbeiter ein Einkommen dar, weshalb der Mitarbeiter auf dem INPS-Portal das Mod. CU 2021 entweder selbst mit seinem SPID oder mittels ein Patronat/eine Gewerkschaft herunterladen muss.

 

Der Mitarbeiter muss das vom Arbeitgeber ausbezahlte Einkommen und die vom INPS ausbezahlte Lohnausgleichskasse in der Steuererklärung Mod. 730 oder Mod. UNICO zusammenführen und die noch zu zahlende Lohnsteuer und die eventuelle Lohnsteuervorauszahlung für das laufende Jahr berechnen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


16.03.2021 Aushändigung der Mod. CU 2021 innerhalb 31/03/2021  

In Erwartung des  Gesetzesdekrets "Sostegni" hat das Wirtschaftsministerium mit der Pressemitteilung Nr. 49 vom 13/03/2021 die Verlängerung der Frist für die Abgabe des Modells CU 2021 sintetico an die Arbeitnehmer und Selbstständigen sowie für die Übermittlung des Modells CU 2021 ordinario an die Steuerbehörden auf den 31.03.2021 angekündigt.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


16.03.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Februar 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Jänner 2021 103,0 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/02/2021 bis zum 14/03/2021 aufgelöst werden beträgt 0,763196.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


10.03.2021 Südtiroler Bilateraler Solidaritätsfonds  

Am 28/01/2021 haben die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften das Landesabkommen über die Ausdehnung des bilateralen Solidaritätsfonds der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol für Arbeitgeber mit bis zu fünf Arbeitnehmern unterzeichnet.

 

Der Beitritt ist nur für jene Arbeitgeber möglich, welche zumindest 75 Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer in Produktionsstätten auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol haben.

 

Die Leistungen des Fonds (unter anderem die ordentliche Lohnausgleichskasse) werden mit einem Beitrag in Höhe von 0,45% berechnet auf die Sozialversicherungsgrundlage finanziert. Davon sind 0,30% zu Lasten des Arbeitgebers und 0,15% zu Lasten der Arbeitnehmer.

 

Die Arbeitgeber müssen innerhalb 31/03/2021 beim INPS mittels Formblatt SC92 den Autorisierungskodex 2C beantragen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


19.02.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Jänner 2021  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Jänner 2021 102,9 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/01/2021 bis zum 14/02/2021 aufgelöst werden beträgt 0,564883.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


25.01.2021 Naspi-Beitrag im Falle von Entlassungen (Ticket licenziamento) 2021  

Im Falle einer Entlassung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber den Naspi-Beitrag (ticket licenziamento) bezahlen.

 

Der Beitrag muss im Falle einer Entlassung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, auch auf Abruf, mit Teilzeitvertrag und im Falle von Arbeitsverhältnissen, die von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurden, bezahlen. Bei der Berechnung wird das Dienstalter der Arbeitnehmers anteilsmäßig pro gearbeiteten Jahr berücksichtigt werden. Der maximale Berechnungszeitraum beträgt dabei 36 Monate.

 

Für das Jahr 2021 wurde der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers mit Euro 503,30 pro Dienstjahr festgelegt. Der maximale Beitrag macht also Euro 1.509,90 für Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von drei bzw. mehr als drei Jahren aus.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


20.01.2021 Periodische Mitteilung für Leiharbeiter für das Jahr 2020  

Innerhalb 01.02.2021 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2020 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder, falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.

 

In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Zeitverträge, die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.

 

Die Betriebe erhalten normalerweise die entsprechenden Unterlagen von den Leiharbeitsagenturen zur Verfügung gestellt.

 

Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.

 

Wir erinnern daran, dass die Leiharbeiter und entsandten Mitarbeiter (distacco) im Einheitlichen Lohnbuch (es wird ein Lohnstreifen erstellt) bei Beginn und Ende der Mitarbeit eingetragen werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, für die gesamte Dauer der Mitarbeit einen Lohnstreifen auszuarbeiten.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


18.01.2021 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Dezember 2020  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Dezember 102,3 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/12/2020 bis zum 14/01/2021 aufgelöst werden beträgt 1,500000.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


08.01.2021 ACI-Tabellen für das Jahr 2021 veröffentlicht  

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2021 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

ACI Tabelle

 

Falls in der ACI-Tabelle das genutzte Fahrzeug nicht angeführt ist, dann werden für die Berechnung der Naturalentlohnung die Kilometerkosten eines ähnlichen Fahrzeuges verwendet.
 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


08.01.2021 Obligatorische Vaterschaftsfreistellung 2021  

Die Obligatorische Vaterschaftsfreistellung für Kinder, die zwischen dem 01/01/2021 und dem 31/12/2021 geboren, adoptiert oder zugewiesen werden, auf zehn Tage verlängert. Die Freistellung muss innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt des Kindes zugunsten von Vätern im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommen werden.

 

Der Arbeitnehmer kann nach vorheriger Absprache mit der Mutter einen zusätzlichen Tag als Ersatz für die ihr zustehende obligatorische Mutterschaft beanspruchen.

 

Sowohl für die obligatorische als auch fakultative Freistellung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die gewählten Tage mindestens 15 Tage vorherschriftlich mitteilen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.