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19.12.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im November 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat November 2022 117,90 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/11/2022 bis zum 14/12/2022 gültig ist, beträgt 9,637712.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


13.12.2022 Ersatzsteuer Aufwertung der Abfertigung – Akonto- und Saldozahlung  

Zum Zweck der Besteuerung der Abfertigung wird die Aufwertung ab dem 01.01.2001 nicht mehr mit der Abfertigung zusammengerechnet, sondern unterliegt einer eigenständigen Besteuerung durch die Anwendung einer Ersatzsteuer in Höhe von 17%.

 

Während Abfertigungszahlungen zum Zeitpunkt der Auszahlung, in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besteuert werden, wird die Aufwertung jährlich im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteuert.

 

Die Ersatzsteuer muss gezahlt werden

 

- als Akonto bis zum 16. Dezember des Jahres, auf das sich die Aufwertung bezieht unter Verwendung des Steuerschlüssels 1712 und

- bis zum 16. Februar des Folgejahres unter Verwendung des Steuerschlüssels 1713

 

und wird als Reduzierung der Abfertigungsrückstellung für Mitarbeiter verbucht.

 

Daher müssen die Arbeitgeber bis zum 16.12.2022 die Anzahlung der Ersatzsteuer (in Höhe von 90% der insgesamt 17%) auf die im Jahr 2022 aufgelaufenen Neubewertungen leisten.

 

Zum Zeitpunkt der Akontozahlung ist es nur möglich, diese Aufwertung auf einer mutmaßlichen Basis zu berechnen, da es den endgültigen Aufwertungskoeffizienten des zum 31.12.2022 zurückgestellten TFR-Fonds noch nicht gibt.

 

Der Saldo wird aufgrund der tatsächlichen Aufwertung für das Jahr 2022 berechnet. Dieser Wert ist allerdings erst Anfang 2023 mit der Anpassung des neuen ISTAT-Index möglich.

 

In allen Fällen, in denen die Vorauszahlung der Ersatzsteuer den geschuldeten Betrag übersteigt, kann der Ausgleich mittels Steuerkodex 1627 erfolgen.

 

Sollte sich der Ausgleich als Guthaben aus dem Mod. 770 ergeben, so wird im Mod. F24 der Steuerschlüssel 6781 verwendet.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


22.11.2022 Anhebung der Grenze für Fringe benefits auf 3.000 Euro  

Das sogenannte Decreto Aiuti-quater wurde veröffentlicht und sieht unter anderem für das Jahr 2022 eine Anhebung der Steuerfreigrenze für Fringe benefits auf 3.000 Euro vor.

 

Dabei handelt es sich um eine Welfare-Maßnahme für Unternehmen, die die Gehälter der Arbeitnehmer erhöhen sollen, und zwar in Form von Geschenken/Einkaufsgutscheinen oder erbrachte Dienstleistungen für die Arbeitnehmer sowie durch Beträge, die die Arbeitgeber den Arbeitnehmern für die Bezahlung von Wasser-, Strom- und Gasrechnungen zahlen oder rückerstatten.

 

Sowohl die Benzingutscheine als auch alle anderen Einkaufsgutscheine und Rückerstattungen müssen auf dem Lohnstreifen vermerkt werden.

 

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17.11.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Oktober 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Oktober 2022 117,20 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/10/2022 bis zum 14/11/2022 aufgelöst werden beträgt 9,18362.

 

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10.11.2022 Kein Freibetrag von 600 Euro für Fringe benefits  

Die Agentur für Einnahmen hat eine Klarstellung betreffend die steuerrechtliche Regelung bei Überschreitung der 600-Euro-Grenze für Fringe Benefits im Jahr 2022 vorgenommen.

 

Wird die diese Grenze überschritten, so stellt der Gesamtwert der Waren und Dienstleistungen sowie die für die Zahlung von Haushaltsausgaben gezahlten oder rückerstatteten Beträge zum steuerpflichtigen Einkommen, und auch der Betrag bis zur Höchstgrenze von 600 Euro muss besteuert werden.

 

Da die Benzingutscheine steuerlich ebenfalls in den gleichen Anwendungsbereich fallen, werden diese, wenn sie den Wert 200 Euro übersteigen, ebenfalls in vollem Ausmaß zur Berechnung des Einkommens hergenommen und unterliegen somit der normalen Besteuerung.

 

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26.10.2022 Una Tantum 150 Euro im November 2022  

Mit dem "Decreto Aiuti-ter" wurde eine Una Tantum Zahlung in Höhe von 150 Euro eingeführt, die vom Arbeitgeber automatisch mit dem Gehalt vom November 2022 allen Angestellten ausgezahlt wird, die im Monat November 2022 eine Entlohnung bis zu 1.538 Euro erhalten.

 

Der Arbeitnehmer muss eine Erklärung vorlegen, dass

 

- er vor dem 01/10/2022 keine Pensionszahlung aus einem obligatorischen Sozialversicherungssystem, keine Sozialrente oder -beihilfe, keine Pension oder andere Beihilfe für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme sowie keine Rentenbegleitleistungen bezieht,

 

- im gemeinsamen Haushalt keiner die Grundversorgungszulage (Reddito di cittadinanza) erhält und

 

- ihm der Bonus von 150 Euro nicht im Rahmen eines anderen Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird.

 

Das Guthaben, das dem Arbeitgeber durch die Auszahlung dieser Una Tantum-Zahlung zusteht, wird mit den fälligen INPS-Beiträgen zu Lasten des Arbeitgebers verrechnet.

 

Die Erklärung ist im Bereich Dokumente abrufbar.


25.10.2022 Beitragsreduzierung für arbeitende Mütter  

Für das Jahr 2022 sieht das Haushaltsgesetz 2022 die Anerkennung einer Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für berufstätige Mütter vor.

 

Die Befreiung in Höhe von 50 % der INPS-Beiträge zu Lasten der arbeitenden Mütter gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz im Laufe des Jahres 2022 nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit.

 

Der Arbeitgeber muss beim INPS im Namen der betreffenden Arbeitnehmerin die Beitragsbefreiung beantragen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


25.10.2022 Reduzierung der INPS-Beiträge um 2% zu Lasten der Arbeitnehmer  

Die Reduzierung des von den Arbeitnehmern zu zahlenden INPS-Beitrags um 0,8 % wird für die Monate Juli 2022 bis Dezember 2022 auf 2 % erhöht, wenn die monatliche Bemessungsgrundlage des Einkommen berechnet auf dreizehn Monatsgehälter einen monatlichen Betrag von 2.692 Euro nicht übersteigt.

 

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wird für Arbeitsverhältnisse eine Reduzierung de INPS-Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmer in Höhe von 0,8 Prozentpunkten anerkannt, wenn das zu versteuernde Einkommen, berechnet auf monatlicher Basis für dreizehn Monatsgehälter, den monatlichen Betrag von 2.692 Euro nicht übersteigt. Mit dem Dekret Aiuti bis wird der Prozentsatz der Ermäßigung der INPS-Beiträge auf 2 % für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhöht.

 

Im Oktober werden die Beiträge für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.09.2022 neu berechnet, damit die Differenz von 1,2 % für die Arbeitnehmer ausgeglichen wird.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


19.10.2022 Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk zahlt Beiträge an Lehrlinge  

Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk zahlt einen einmaligen Beitrag von 200 Euro an alle Lehrlinge, die das erste Schuljahr mit Erfolg abschließen und einen Beitrag von 200 Euro für alle Schuljahre an Lehrlinge, die in einem für ihr Geschlecht untypischen Beruf arbeiten.

 

- Beitrag für Lehrlinge des ersten Jahres der Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms:

 

Einmaliger Beitrag bei Bestehen des ersten Lehrjahres:  200 Euro

 

Der/Die Antragsteller:in muss das Ansuchen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum des Schulzeugnisses von Seiten der Berufsschule einreichen und folgende Unterlagen beilegen: Vollständig ausgefüllter Antrag, samt Eigenerklärung und Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten und Schulzeugnis mit positivem Abschluss 

 

- Beitrag für Lehrjungen und -mädchen, deren Lehrberuf untypisch für ihr Geschlecht ist.

 

Das betrifft Lehrlinge, die in einem Beruf ausgebildet werden, wo landesweit höchstens 30% des eigenen Geschlechts in der Lehre sind. Der Prozentsatz wird jährlich auf Grund der in den Berufsschulen eingeschriebenen Lehrjungen und -mädchen ermittelt.
 

Beitrag bei Bestehen der einzelnen Lehrjahre:
Euro 400,00 für das erste Lehrjahr (doppelt so viel wie beim "ordentlichen" Beitrag)
Euro 200,00 für die nachfolgenden Lehrjahre 

 

Der/Die Antragsteller:in muss das Ansuchen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum des Schulzeugnisses von Seiten der Berufsschule einreichen und folgende Unterlagen beilegen: Vollständig ausgefüllter Antrag, samt Eigenerklärung und Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten und das Schulzeugnis mit positivem Abschluss.


17.10.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im September 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat September 2022 113,50 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/09/2022 bis zum 14/10/2022 aufgelöst werden beträgt 6,280367.

 

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21.09.2022 Beitragsentlastung für arbeitende Mütter  

Die durch das Haushaltsgesetz 2022 für arbeitende Mütter vorgesehene Betragsbegünstigung kommt ab dem Zeitpunkt der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub zur Anwendung. Die Begünstigung gilt versuchsweise nur für das Jahr 2022 und wird im Ausmaß von 50 % für einen Zeitraum von 12 Monaten anerkannt.

 

Nimmt die Arbeitnehmerin am Ende ihres obligatorischen noch einen freiwilligen Mutterschaftsurlaub in Anspruch, dann kann die Begünstigung ab dem Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Rückkehr an den Arbeitsplatz angewendet werden. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz muss jedenfalls innerhalb 31/12/2022 erfolgen.

 

Der Arbeitgeber muss im Namen der betreffenden Arbeitnehmerin beim INPS die Anwendung der betreffenden Beitragsbefreiung beantragen.

 

Für den Arbeitgeber sind in diesen Fällen keine Begünstigungen vorgesehen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


19.09.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im August 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat August 2022 113,30 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/08/2022 bis zum 14/09/2022 aufgelöst werden beträgt 5,943503.

 

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09.09.2022 Obligatorischer Vaterschaftsurlaub  

Der berufstätige Vater muss zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und innerhalb von fünf Monaten danach für einen Zeitraum von zehn Arbeitstagen der Arbeit fernbleiben.

 

Der Vaterschaftsurlaub:

- ist nicht in Stunden aufteilbar, kann aber auch auf Tage aufgeteilt werden;

- ist auch im Falle des vorgeburtlichen Todes des Kindes innerhalb desselben Zeitraumes möglich;

- gilt auch für Adoptiv- oder Pflegeväter;

- kann auch während des Mutterschaftsurlaubs der berufstätigen Mutter genutzt werden;

- gibt Anspruch auf ein Tagegeld in Höhe von 100%, das vom INPS gezahlt wird;

- wird im Falle von Mehrfachgeburten auf 20 Tage verdoppelt.

 

Wird der Vaterschaftsurlaub genommen, so kann der Vater bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes genommen nicht entlassen werden und im Falle einer Kündigung hat er Anspruch auf die Zahlung der Kündigungsfrist und das Arbeitslosengeld und er muss die Kündigungsfrist nicht einhalten.

 

Der Vater, der den Urlaub nehmen will, muss dies mindestens fünf Tage im Voraus schriftlich mitteilen.

 

Der fakultative Freistellung von einem Tag, die dem Vater als Ersatz für die der Mutter zustehenden obligatorischen Mutterschaft  zusteht, wird nun abgeschafft.

 

Bei Verweigerung oder Behinderung vonseiten des Arbeitgebers wird eine Verwaltungsstrafe zwischen 516 und 2.582 Euro fällig.

 

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09.09.2022 Elternurlaub (ex freiwillige Mutterschaft)  

Ab dem 13.08.2022 hat jeder berufstätige Elternteil für 3 Monate Anrecht auf einen nicht übertragbaren Elternurlaub (ex freiwillige Mutterschaft) in Höhe von 30 % der Entlohnung bis zum 12. Lebensjahres des Kindes. Die Mutter oder der Vater hat alternativ einen weiteren Anspruch auf einen Elternurlaub von insgesamt 3 Monaten, für den sie eine ebenfalls eine Vergütung in Höhe von 30 % der Entlohnung erhalten.

 

Nach den neuen Bestimmungen sind für den Elternurlaub folgende Zeiträume und Vergütungen vorgesehen:

- für die Mutter bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder einer Pflegefamilie ein bezahlter Elternurlaub von 3 Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;

- für den Vater bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder einer Pflegefamilie ein bezahlter Elternurlaub von 3 Monaten, der nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist;

- beide Elternteile haben alternativ Anspruch auf einen weiteren bezahlten Elternurlaub von 3 Monaten, so dass der bezahlte Elternurlaub zwischen den Eltern insgesamt höchstens 9 Monate beträgt.

 

Wie beim Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub wird für die Berechnungsgrundlage auch das 13. Monatsgehalt und die weitere Monatsgehälter berücksichtigt.

 

Während des Elternurlaubs reifen neben der Abfertigung auch die Urlaubs- und Freistunden sowie das 13. Monatsgehalt an.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


08.09.2022 Fringe benefit 2022 Befreiung bis 600 Euro  

Beschränkt auf das Steuerjahr 2022 gilt für die Sachleistungen an Mitarbeiter Form von Geschenken, Einkaufsgutscheinen oder Dienstleistungen an die Mitarbeiter (Fringe benefit) eine Beitrags- und Einkommenssteuerbefreiung bis zu einem Höchstwert von 600 Euro.

 

Die ebenfalls für das Jahr 2022 beschränkte Regelung sieht vor, dass die Leistung auch die Beträge umfasst, die der Arbeitgeber den Mitarbeiter für die Zahlung der Kosten für die Versorgung ihres Haushalts mit Wasser, Strom und Erdgas zahlt oder erstattet.

 

Es ist dabei nicht mehr notwendig, dass die Sachleistungen an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern erbracht werden. Es können auch nur einzelne Mitarbeiter diese Zuwendungen erhalten.

 

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11.08.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juli 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juli 2022 112,30 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/07/2022 bis zum 14/08/2022 aufgelöst werden beträgt 5,182910.

 

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20.07.2022 Benzingutscheine bis 200 Euro  

Die Agentur für Einnahmen hat eine Erklärung zu den Benzingutscheinen veröffentlicht, die von den Arbeitgebern auf freiwilliger Basis und bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro an die Arbeitnehmer ausgegeben werden können.

 

Die Auswahl der Arbeitnehmer, die die Benzingutscheine erhalten sollen, kann auch ad personam (also nicht nur für die Gesamtheit der Arbeitnehmer oder homogene Gruppen) und ohne eine vertragliche Vereinbarung erfolgen.

 

Es wird bestätigt, dass die Obergrenze von 200 Euro zusätzlich zu der Obergrenze von 258 Euro gilt und dass die Überschreitung des Freibetrags ebenso wie die Obergrenze von 258 Euro die Besteuerung des gesamten Wertes des Benzingutscheins und nicht nur des überschreitenden Betrags zur Folge hat.

 

Tankgutscheine können sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ausgestellt werden und müssen mit ihrem Nennwert versehen sein. Eine Zahlung in Form eines Betrages auf dem Lohnstreifen oder in bar ist nicht vorgesehen.

 

Die Auszahlung von Gutscheinen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen fällt in den Anwendungsbereich des Benzingutscheines.

 

Beispiel: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für das Jahr 2022 200 EUR in Form von Tankgutscheinen und 250 EUR in Form von Einkaufsgutscheinen (einschließlich eventueller weiterer Tankgutscheine) steuer- und beitragsfrei auszahlen.

 

Die Benzingutscheine müssen wie auch die Einkaufsgutscheine auf dem Lohnstreifen vermerkt werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


15.07.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juni 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Juni 2022 111,9 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/06/2022 bis zum 14/07/2022 aufgelöst werden beträgt 4,775424.

 

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07.07.2022 Aktualisierung Protokoll Maßnahmen Anti-COVID an Arbeitsplätzen  

Die Regierung und die Sozialpartner haben das „Gemeinsame Protokoll zur Aktualisierung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Verbreitung des SARSCoV-2/COVID-19-Virus an Arbeitsplätzen“ unterzeichnet. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem Protokoll von 2021 angeführt.


1) Information
Die Bereitstellung von Informationen über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, der in das Unternehmen eintritt oder dort verbleibt, im Falle von Covid-Symptomen bleibt unverändert.

2) Modalitäten für den Zugang zum Betrieb
Die Möglichkeit (nicht die Verpflichtung) zur Kontrolle am Eingang mit Temperaturmessung bleibt bestehen, während die Rückkehr zum Arbeitsplatz durch den Rundschreiben Nr. 19680 des Gesundheitsministeriums vom 30. März 2022 geregelt wird, der für Covid 19-positive Fälle eine Isolierung und eine Selbstüberwachung für 10 Tage mit der Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken für enge Kontakte vorsieht.

3) Abwicklung von Werkverträgen
Die Regelung betreffend externe Lieferanten (Fahrer, Besucher, Zulieferer) wird abgeschafft, während die Verpflichtung des Arbeitgebers des Auftragnehmers, den Auftraggeber über positive Fälle zu informieren, unverändert bleibt.

4) Reinigung und hygienische Sanierung im Betrieb, Luftaustausch
Die Bestimmungen über die Reinigung und die hygienische Sanierung von gemischtgenutzten Räumen und Arbeitswerkzeuge bleiben unverändert, ebenso wie die Bestimmung über die hygienische Sanierung im Falle eines positiven Tests eines Arbeitnehmers. Die Notwendigkeit eines ständigen Luftwechsels am Arbeitsplatz wird bekräftigt, auch durch kontrollierte mechanische Lüftungssysteme.

5) Persönliche Hygienevorsichtsmaßnahmen
Die Regelung betreffend die Händehygiene, die durch die Bereitstellung geeigneter Handreinigungs- und Desinfektionsmittel zu gewährleisten ist, bleibt unverändert.

6) Atemschutzausrüstungen
Chirurgische Masken gelten nicht mehr als persönliche Schutzausrüstungen für die Zwecke der Einschließung von Covid 19.
Nur die FFP2-Maske ist eine Atemschutzausrüstung. Ihre Verwendung ist nicht mehr vorgeschrieben, obwohl sie in folgenden Fällen weiterhin "ein wichtiges Mittel zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer" ist
- geschlossene Umgebungen, die von mehreren Arbeitnehmern genutzt werden
- für die Öffentlichkeit zugängliche Umgebungen
- Umgebungen (sowohl offene als auch geschlossene), in denen ein zwischenmenschlicher Abstand von einem Meter aufgrund der Besonderheiten der Arbeitstätigkeiten nicht möglich ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet ist, für die Verwendung von Masken zu sorgen, sondern nur noch die Verpflichtung hat, allen Arbeitnehmern die FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen, während die Verantwortung (nicht die Verpflichtung), sie zu tragen, ausschließlich bei den Arbeitnehmern liegt.

Daraus folgt, dass im Falle einer Ansteckung die Haftung des Arbeitgebers nicht mehr auf die Verwendung oder Nichtverwendung der Maske zurückzuführen ist. Dieser neue Ansatz spiegelt sich sowohl in den Inail-Profilen wider, die mit der Anerkennung von Covid als Arbeitsunfall im Falle einer Ansteckung im Unternehmen verbunden sind, als auch in der Einhaltung der in Artikel 2087 des Zivilgesetzbuchs verankerten Schutzpflichten des Arbeitgebers.

Darüber hinaus ist für den Arbeitgeber die Möglichkeit vorgesehen, das Tragen der Maske aufzuerlegen, wenn der Betriebsarzt oder der Leiter für den Arbeitsschutzdienstes (z. B. bei fragilen Arbeitnehmern) entsprechende Hinweise gibt.

Das Tragen eines Mundschutzes ist nur noch in zwei Bereichen gesetzlich vorgeschrieben: im Verkehr und im Gesundheitswesen.

7) Führung von gemeinsamen Bereichen (Mensa, Umkleideräumen, Raucherzonen, Getränke- und/oder Snackautomaten)
Der eingeschränkte Zugang zu Gemeinschaftsräumen bleibt bestehen, allerdings entfällt die Verpflichtung, einen Abstand von mindestens 1 Meter zwischen anwesenden Personen einzuhalten.

8) Handhabung des Eintritts und Austritts von Mitarbeitern
Die Staffelung der Arbeitszeiten und die Trennung zwischen Eingangs- und Ausgangstüren bleiben unverändert.

9) Umgang mit einer symptomatischen Person im Unternehmen
Die Isolierung von Personen mit Covid-Symptomen und die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen, bleiben unverändert bestehen.

10) Gesundheitsüberwachung/Betriebsarzt/Sicherheitssprecher
Die Gesundheitsüberwachung bleibt unverändert, da sie auch als grundlegendes Mittel zur Information der Arbeitnehmer und zur Förderung einer angemessenen Impfprophylaxe angesehen wird.

11) Agile Arbeit
Die Zweckmäßigkeit des Einsatzes von agiler Arbeit als Instrument zur Eindämmung von Covid 19 wird bekräftigt, so dass es als angemessen erachtet wird, die Möglichkeit des Einsatzes dieses Instruments in vereinfachter Form weiter auszubauen.

12) Fragile Arbeitnehmer
Für gefährdete Arbeitnehmer sind besondere Maßnahmen zur Vorbeugung von Ansteckungen vorgesehen (insbesondere kann der Betriebsarzt besondere Maßnahmen vorschreiben, einschließlich der Verwendung der FFP2-Maske), und in jedem Fall werden die bereits bestehenden und durch das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 24. März 2022 erweiterten besonderen Schutzmaßnahmen bekräftigt.

13) Aktualisierung des Protokolls
Die Anwendung und Überprüfung der Protokollregeln bleibt Zuständigkeit der Covid-Komitees.

Die Vorschriften für Schulungen, intern Verkehr, Sitzungen und das Außendienstverbot wurden aufgehoben.

Die Parteien verpflichteten sich, im Oktober erneut zusammenzukommen, falls es neue Elemente auf epidemiologischer Ebene gibt, die eine weitere Überarbeitung des Protokolls erforderlich machen sollten.
 


16.06.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Mai 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Mai 2022 110,6 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/05/2022 bis zum 14/06/2022 aufgelöst werden beträgt 3,732345.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


14.06.2022 Una Tantum-Zahlung 200 Euro  

Mit dem "Decreto Aiuti" wurde eine Una Tantum Zahlung in Höhe von 200 Euro (Energiebonus) eingeführt, die dem Arbeitgeber automatisch mit dem im Juli 2022 bezahlten Gehältern den Angestellten ausgezahlt wird, wenn

 

- für den Mitarbeiter in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 für mindestens einen Monat die Reduzierung von 0,8 Prozentpunkten der INPS-Beiträge angewandt wurde und

 

der Arbeitnehmer die Erklärung vorlegt, dass

 

- er vor dem 30. Juni 2022 keine Pensionszahlung aus einem obligatorischen Sozialversicherungssystem, keine Sozialrente oder -beihilfe, keine Pension oder andere Beihilfe für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme sowie keine Rentenbegleitleistungen bezieht,

 

- im gemeinsamen Haushalt keiner die Grundversorgungszulage (Reddito di cittadinanza) erhält und

 

- ihm der Bonus von 200 Euro nicht im Rahmen eines anderen Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird.

 

Das Guthaben, das dem Arbeitgeber durch die Auszahlung dieser Una Tantum-Zahlung zusteht, wird mit den fälligen INPS-Beiträgen zu Lasten des Arbeitgebers verrechnet.

 

Die Erklärung ist im Bereich Dokumente abrufbar.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


13.06.2022 Freistellungen für Tätigkeit an Wahlsitzen  

Die Arbeitnehmer, die Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsidenten, Stimmzähler und Sekretäre, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) inne haben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.

 

Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen steht den Angestellten eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird.

 

Beispiel Kollektivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.

 

Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.

 

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 


18.05.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im April 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat April 2022 109,7 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/04/2022 bis zum 14/05/2022 aufgelöst werden beträgt 3,295669.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 

 

 

 

 


21.04.2022 Reduzierung 0,80 % INPS für Arbeitnehmer für das Jahr 2022  

Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wurde eine Reduzierung der INPS-Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer in Höhe von 0,80 % eingeführt.

 

Die Befreiung von den Sozialbeiträgen für Arbeitnehmer gilt nur unter der Bedingung, dass das Einkommen, berechnet auf einer monatlichen Basis für dreizehn Monatsgehälter, den monatlichen Betrag von Euro 2.692,00 erhöht um das 13. Monatsgehalt nicht überschreitet.

 

Der von der Bestimmung festgelegte Höchstwert von Euro 2.692,00 gilt auf monatlicher Basis. Das heißt, dass die Überprüfung der Einhaltung der Höchstgrenze und die Reduzierung um 0,80 % auf monatlicher Basis erfolgt. Daher kann es Monate geben, in denen der Arbeitnehmer von der Beitragsreduzierung profitiert (Monate, in denen das Einkommen unter der Höchstgrenze liegt) und Monate, in denen die Reduzierung nicht gewährt wird (Monate, in denen die Höchstgrenze überschritten wird). Dies schließt aus, dass ein Ausgleich auf Jahresbasis vorgenommen werden kann.

 

Die rückwirkende Beitragsreduzierung für den Zeitraum 01/2022 bis 03/2022 wird bei der Ausarbeitung der Lohnstreifen 04/2022 berechnet.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


19.04.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im März 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat März 2022 109,9 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/03/2022 bis zum 14/04/2022 aufgelöst werden beträgt 2,987994.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.

 


07.04.2022 Pflichtanmeldung eines Arbeitsverhältnisses in Dringlichkeitsfällen - Formular UniUrg  

Ab dem 07/04/2022 ist es nicht mehr möglich, die UniUrg-Mitteilungen per Fax zu versenden.

 

In Dringlichkeitsfällen aufgrund von Produktionsnotwendigkeiten, die eine normale Meldung unmöglich machen oder im Falle eines Nichtfunktionierens der Informationssysteme können mit dem Formular UniUrg Neuanstellungen von Mitarbeitern dem Arbeitsamt mitgeteilt werden.

 

Der Arbeitgeber muss die Anmeldung mittels UniUrg innerhalb 24.00 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses tätigen.

Sollte der Arbeitnehmer seinen Krankenstand melden und muss am selben Tag bereits ein Ersatz eingestellt werden, erfolgt die Anmeldung nicht mit Formular UniUrg, sondern mit Formular UniLav-Anmeldung "aufgrund höherer Gewalt".

 

Es sind zwei Alternativen möglich, das UniUrg zu versenden:

• Senden Sie das UniUrg-Formular per E-Mail an notel@provinz.bz.it;

• Senden Sie das UniUrg-Formular über die neue Webanwendung des Arbeitsministeriums: https://couniurg.lavoro.gov.it.

 

Wie immer ist es erforderlich, am erstmöglichen Tag eine UniLav-Anmeldung zu versenden.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


24.03.2022 Schrittweise Reduzierung der GreenPass-Pflicht  

Am 31.03.2022 endet der Ausnahmezustand von Covid-19.

 

Ab dem 01.04.2022 ist es für alle - auch für die über 50-Jährigen - möglich, mit dem einfachen GreenPass (3G Bescheinigung) zu den Arbeitsplätzen zu kommen, und ab dem 01.05.2022 wird die Pflicht aufgehoben.

 

Bis zum 31.12.2022 gilt die Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich und Arbeitnehmer in Krankenhäusern und RSA.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


23.03.2022 Infoblatt Sommerpraktika 2022  

Die Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen hat das aktuelle Infoblatt Sommerpraktikum mit vielen hilfreichen Informationen rund um die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten veröffentlicht.

 

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16.03.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Februar 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Februar 2022 108,8 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/02/2022 bis zum 14/03/2022 aufgelöst werden beträgt 2,086158.

 

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25.02.2022 Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder ab 01/03/2022  

Ab dem 01/03/2022 wird das einheitliche und universelle Familiengeld eingeführt und gleichzeitig werden die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder bis 21 Jahre und die Familienzulagen abgeschafft, ebenso wie die Steuerbegünstigungen für Familien, die mindestens vier zu Lasten lebenden Kinder haben.

 

Das hat zur Folge, dass ab dem 01/03/2022 nur noch die Steuerfreibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder über 21 Jahren anerkannt werden.

 

Die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinde unter 21 Jahren werden auf dem Lohnstreifen nur mehr bis zum 28/02/2022 ausbezahlt. Wenn das Kind nach März 2022 das 21. Lebensjahr vollendet, werden die Freibeträge dann wieder automatisch berechnet.

 

Eine neue Vorlage der Erklärung betreffend die Steuerfreibeträge ist nicht notwendig. Der Mitarbeiter muss – wie in der Vergangenheit - eine neue Erklärung nur vorlegen, wenn sich die familiäre Situation ändert.

 

Die Steuerfreibeträge bei der Regionalen Zusatzsteuer der Provinz Bozen werden auch für Kinder unter 21 Jahren berechnet. Aus diesem Grund muss weiterhin der Prozentsatz angeführt werden, zu dem die Steuerfreibeträge bei der Regionalen Zusatzsteuer auch für Kinder unter 21 Jahren angewandt werden soll.

 

Das INPS hat eine neue Website eingerichtet, um die Bürger über das Einheitliche und universelle Familiengeld zu informieren. Für Familien mit Kindern unter 21 Jahren, tritt diesen ab März an die Stelle der Familienzulagen sowie der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder und andere zur Zeit geltende Maßnahmen zur Förderung der Geburtenrate.

 

Assegnounicoitalia

 

Das Einheitliche und universelle Familiengeld steht allen Familien zur Verfügung, unabhängig von der Art der Beschäftigung und der finanziellen Situation der Eltern.

 

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22.02.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Jänner 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Jänner 2022 107,7 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/01/2022 bis zum 14/02/2022 aufgelöst werden beträgt 1,184322.

 

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11.02.2022 Beitragsbegünstigung Einstellung junger Mitarbeiter bis 30/06/2022  

Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde eine Beitragsbegünstigung für die Einstellung mit unbefristeten Verträgen und die Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge von Arbeitnehmern unter 36 Jahren, die während ihres gesamten Arbeitslebens nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren.

 

Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Begünstigung in Höhe von 100 % der INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 36 Monaten.

 

Das INPS hat mitgeteilt, dass die Arbeitgeber die Beitragsbegünstigungen auch für Einstellungen und Umwandlungen in Anspruch nehmen können, wenn diese im Zeitraum vom 01/01/2022 bis zum 30/06/2022 erfolgen.

 

Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors (ATECO 64.11.00 bis 66.30.00) können diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen.

 

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10.02.2022 Impfpflicht Mitarbeiter 50+  

Ab dem 15/02/2022 unterliegen alle Arbeitnehmer über 50 Jahren der Impfpflicht und müssen für das Betreten des Arbeitsplatzes einen Super-Green-Pass besitzen, der nur durch eine Impfung oder eine Bescheinigung über die Genesung von einer Covid-19-Infektion erworben werden kann.

 

Wenn impfpflichtige Arbeitnehmer melden, dass sie nicht im Besitz des erweiterten grünen Covid-19-Ausweises sind, oder wenn sie beim Betreten des Arbeitsplatzes den Super-Green-Pass nicht vorlegen können, sind sie ungerechtfertigt vom Arbeitsplatz abwesend. Dies hat keine disziplinarrechtlichen Folgen und sie haben das Recht den Arbeitsplatz so lange zu behalten, bis sie den Super-Green-Pass vorlegen. Diese Regelung gilt bis zum 15. Juni 2022.

 

Wer bei der Arbeit ohne Green-Pass angetroffen wird, riskiert eine Verwaltungsstrafe zwischen 600 und 1.500 Euro. Arbeitgeber riskieren eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 1.000 Euro, wenn sie die Kontrollen nicht durchführen.

 

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25.01.2022 Periodische Mitteilung für Leiharbeiter für das Jahr 2021  

Innerhalb 31.01.2022 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2021 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder, falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.

 

In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Zeitverträge, die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.

 

Die Betriebe erhalten normalerweise die entsprechenden Unterlagen von den Leiharbeitsagenturen zur Verfügung gestellt.

 

Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.

 

Wir erinnern daran, dass die Leiharbeiter und entsandten Mitarbeiter (distacco) im Einheitlichen Lohnbuch (es wird ein Lohnstreifen erstellt) bei Beginn und Ende der Mitarbeit eingetragen werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, für die gesamte Dauer der Mitarbeit einen Lohnstreifen auszuarbeiten.

 

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17.01.2022 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Dezember 2021  

 

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der Teuerungsindex der Konsumpreise für den Monat Dezember 2021 106,2 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung für die Arbeitsverhältnisse, welche im Zeitraum vom 15/12/2021 bis zum 14/01/2022 aufgelöst werden beträgt 4,359238.

 

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14.01.2022 Einheitliches und universelles Familiengeld ab dem 01/03/2022  

Ab dem 01.03.2022 tritt das einheitliche und universelle Familiengeld in Kraft. Die finanzielle Unterstützung wird monatlich für den Zeitraum zwischen März eines jeden Jahres und Februar des darauffolgenden Jahres an die Familien ausgezahlt und hängt von der wirtschaftlichen Lage der Familie ab, wie sie durch die ISEE ermittelt wird. Das einheitliche und universelle Familiengeld ersetzt die Steuerfreibeträge für Kinder unter 21 Jahren und die Familienzulagen (ANF), die nur mehr bis zum 28.02.2022 auf dem Lohnstreifen ausbezahlt werden.

 

Das einheitliche und universelle Familiengeld wird direkt vom INPS ausbezahlt. Die entsprechenden Anträge können bereits ab dem 01.01.2022 gestellt werden kann,

 

Das Familiengeld ist

- einheitlich, da es sechs derzeit im System vorhandene Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern zusammenfasst, d. h. Familienbeihilfen, Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder und Maßnahmen in Verbindung mit der Geburtenrate und

- universell, da es allen Familien mit zu Lasten lebenden Kindern unabhängig vom Beruf der Eltern (einschließlich Selbstständige, Freiberufler, Arbeitslose und Personen ohne Einkommen) zusteht.

 

Das Familiengeld wird den Familien gewährt:

- für jedes zu Lasten lebende minderjährige Kind und für Neugeborene ab dem siebten Monat der Schwangerschaft;

- für jedes zu Lasten lebende volljährige Kind bis zum Alter von 21 Jahren, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: das zu Lasten lebende volljährige Kind

  • besucht eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder absolvierte eine Lehre, oder
  • arbeitet und hat ein Gesamteinkommen von weniger als 8.000 Euro oder
  • ist als arbeitslos gemeldet und sucht mittels einer öffentlichen Arbeitsvermittlung eine Stelle oder
  • leistet einen allgemeinen Zivildienst;

- für jedes zu Lasten lebende behinderte Kind, ohne Altersgrenze.

 

Das Familiengeld wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der gesamten Dauer der Auszahlung im Besitz der folgenden Staatsangehörigkeits-, Wohnsitz- und Aufenthaltsvoraussetzungen ist

- ein italienischer Staatsbürger oder ein Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder ein Familienangehöriger eines solchen Bürgers ist, der das Recht auf Aufenthalt oder das Recht auf Daueraufenthalt besitzt, oder ein Bürger eines Nicht-EU-Staates ist, der im Besitz einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis der EU ist oder eine einmalige Arbeitserlaubnis besitzt, die ihn zu einer Beschäftigung von mehr als sechs Monaten berechtigt, oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken besitzt, die ihn zu einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Italien berechtigt;

- in Italien der Einkommenssteuerpflicht unterliegt;

- in Italien wohnhaft und dort seinen Wohnsitz hat;

- seit mindestens zwei Jahren, wenn auch nicht ununterbrochen, in Italien ansässig ist oder war oder einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten hat.

 

Für jedes minderjährige Kind wird ein Betrag von 175 Euro pro Monat ausbezahlt:

- in voller Höhe bei einer ISEE von 15.000 Euro oder weniger;

- in reduzierter Höhe für höhere ISEE-Stufen. Die Reduzierung erfolgt stufenweise und erreicht einen Wert von 50 Euro bei einem ISEE von 40.000 Euro, während der Betrag bei ISEE-Werten über 40.000 Euro oder Fehlen der ISEE konstant bleibt.

 

Für jedes erwachsene Kind bis zum Alter von 21 Jahren wird ein Betrag von 85 Euro pro Monat gezahlt.

- in voller Höhe, wenn die ISEE 15.000 Euro oder weniger beträgt;

- in reduzierter Höhe für höhere ISEE-Stufen. Die Reduzierung erfolgt schrittweise und erreicht bei einem ISEE von 40.000 Euro einen Wert von 25 Euro, während der Betrag bei ISEE-Werten über 40.000 Euro oder Fehlen der ISEE konstant bleibt.

 

Es sind Erhöhungen für jedes behinderte minderjährige Kind, für jedes behinderte erwachsene Kind bis zu 21 Jahren, für Mütter unter 21 Jahren, für Haushalte mit vier oder mehr Kindern und für Haushalte mit einem zweiten Einkommensempfänger vorgesehen.

 

Der Antrag kann über das INPS-Webportal unter Verwendung des SPID, eines elektronischen Personalausweises oder einer Nationalen Dienstleistungskarte oder über ein Patronat gestellt werden, wobei die dort angebotenen Dienstleistungen kostenlos sind.

 

Die Zahlung erfolgt in voller Höhe an den Elternteil, der den Antrag gestellt hat. Im Antragsformular kann zusätzlich zu der eigenen Bankverbindung auch die Bankverbindung des anderen Elternteils angegeben werden, damit das Familiengeld in getrennten Beträgen ausgezahlt wird.

 

ISEE precompilato

INPS-Portal-AUU

Simulator

 

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13.01.2022 Vorherige Mitteilung von Gelegentlichen selbständigen Tätigkeiten  

Ab dem 21.12.2021 müssen Gelegentliche selbständige Tätigkeiten (gemäß Artikel 2222 des Zivilgesetzbuches) vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden.

 

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass ein Auftraggeber, der als Unternehmer tätig ist, dem zuständigen Arbeitsinspektorat den Beginn der Gelegentlichen selbständigen Tätigkeit oder eines zusammenhängenden Tätigkeitszyklus, der nicht länger als dreißig Tage dauern darf, vorab per SMS oder E-Mail mitteilen muss. Im Falle eines Verstoßes ist eine Verwaltungsstrafe von 500 bis 2.500 Euro für jeden gelegentlich selbständig Tätigen vorgesehen, für den die Mitteilung nicht oder verspätet gemacht wurde.

 

Für alle Arbeitsverhältnisse, die am 11/01/2022 bestehen, sowie für Arbeitsverhältnisse, die am 21/12/2021 begonnen haben und bereits beendet wurden, muss die Mitteilung innerhalb 18/01/2022 erfolgen.

 

Bei Arbeitsverhältnissen, die am oder nach dem 12/01/2022 begonnen haben, muss die Meldung vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.

 

Bis zur Veröffentlichung der aktualisierten Bestimmungen muss die Mitteilung in der Provinz Bozen mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende Adresse Gelselbst.Lavautocc@pec.prov.bz.it übermittelt werden.

 

Die Mitteilung muss mindestens die folgenden Punkte beinhalten:

 

- Daten des Auftraggebers und des Ausführenden;

 

- Ort der Leistung;

 

- kurze Beschreibung der Tätigkeit;

 

- das Datum, an dem die Leistung beginnt, und den geschätzten Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeiten oder die Dienstleistung abgeschlossen werden (z. B. 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat). Wird die Arbeit oder Dienstleistung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums abgeschlossen, muss eine neue Mitteilung erfolgen.

 

- Die Höhe des Honorars, sofern dieses zum Zeitpunkt der Auftragserteilung festgelegt wurde, ist ebenfalls notwendig.

 

Fehlen diese Angaben, geht das Arbeitsinspektorat davon aus, dass die Mitteilung nicht gemacht wurde und verhängt eine entsprechende Verwaltungsstrafe.

 

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03.01.2022 ACI-Tabellen für das Jahr 2022 veröffentlicht  

ACI-Tabellen für das Jahr 2022 veröffentlicht

 

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2022 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

Für die nach dem 01/07/2020 zugelassenen und zugewiesenen Firmenfahrzeugen wird die Naturalentlohnung (fringe benefit) wie gewohnt anhand der konventionellen Kilometerzahl von 15.000 km pro Jahr und den ACI-Kilometerkosten berechnet. Es müssen allerdings noch folgende Prozentsätze berücksichtigt werden, die sich nach den Kohlendioxidemissionswerten des Fahrzeugs ändern. Das Fringe benefit wird zusätzlich um die dem Arbeitnehmer einbehaltenen Beträgen reduziert:

 

25 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxid-Emissionswerten von höchstens 60 g/km;

30 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 60 g/km und bis zu 160 g/km;

50 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 160 g/km und bis zu 190 g/km;

60 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 190 g/km.

 

ACI Tabelle

 

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