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16.12.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im November 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat November 2023 118,70 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/11/2023 bis zum 14/12/2023 gültig ist, beträgt 1,692259.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


13.12.2023 Ersatzsteuer Aufwertung der Abfertigung – Akonto- und Saldozahlung  

Zum Zweck der Besteuerung der Abfertigung wird die Aufwertung ab dem 01.01.2001 nicht mehr mit der Abfertigung zusammengerechnet, sondern unterliegt einer eigenständigen Besteuerung durch die Anwendung einer Ersatzsteuer in Höhe von 17%.

 

Während Abfertigungszahlungen zum Zeitpunkt der Auszahlung, in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besteuert werden, wird die Aufwertung jährlich im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteuert.

 

Die Ersatzsteuer muss gezahlt werden

 

- als Akonto bis zum 16. Dezember des Jahres, auf das sich die Aufwertung bezieht unter Verwendung des Steuerschlüssels 1712 und

- bis zum 16. Februar des Folgejahres unter Verwendung des Steuerschlüssels 1713

 

und wird als Reduzierung der Abfertigungsrückstellung für Mitarbeiter verbucht.

 

Daher müssen die Arbeitgeber bis zum 18.12.2023 die Anzahlung der Ersatzsteuer (in Höhe von 90% der insgesamt 17%) auf die im Jahr 2023 aufgelaufenen Neubewertungen leisten.

 

Zum Zeitpunkt der Akontozahlung ist es nur möglich, diese Aufwertung auf einer mutmaßlichen Basis zu berechnen, da es den endgültigen Aufwertungskoeffizienten des zum 31.12.2023 zurückgestellten TFR-Fonds noch nicht gibt.

 

Der Saldo wird aufgrund der tatsächlichen Aufwertung für das Jahr 2023 berechnet. Dieser Wert ist allerdings erst Anfang 2024 mit der Anpassung des neuen ISTAT-Index möglich.

 

In allen Fällen, in denen die Vorauszahlung der Ersatzsteuer den geschuldeten Betrag übersteigt, kann der Ausgleich mittels Steuerkodex 1627 erfolgen.

 

Sollte sich der Ausgleich als Guthaben aus dem Mod. 770 ergeben, so wird im Mod. F24 der Steuerschlüssel 6781 verwendet.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


07.12.2023 Der neue Südtiroler Sanitätsfonds für das Baugewerbe  

Den Arbeitern und Angestellten des Südtiroler Baugewerbes steht es nun zu, sich beim Südtiroler Sanitätsfonds für den Bausektor einzuschreiben. Die Einschreibung bringt keine zusätzlichen Kosten mit sich und garantiert den Eingeschriebenen und ihren zu Lasten lebenden Familienangehörigen an das Land Südtirol angepasste Leistungen, in Alternative zum nationalen Sanitätsfonds Sanedil.

 

Der Südtiroler Sanitätsfonds bietet den Eingeschriebenen und ihren zu Lasten lebenden Familienmitgliedern Beiträge für eine Vielzahl sanitärer Leistungen (z.B.: Labor-Untersuchungen, Facharztvisiten, Physiotherapien, Prothesen, Zahnbehandlungen, Brillen, Vorsorgeuntersuchungen). Die Leistungen werden direkt von der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen verwaltet.

 

Der Beitritt erfolgt mittels Antrag um Einschreibung via Mail an sani@bauarbeiterkasse.bz.it oder per Post an die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen, Marconistraße 2, 39100 Bozen.

 

Der Südtiroler Sanitätsfonds wird für das Baugewerbe im Frühjahr 2024 operativ sein.

 

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06.12.2023 Feiertagsarbeit im Monat Dezember für den Bereich Handel 2023  

Das Landeszusatzabkommen für den Handel sieht folgende Regelung für die Feiertagsarbeit im Dezember 2023 vor:

 

Sonntag 03. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesem Sonntage wird mit einer Zulage von 40 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss. Für die Arbeitnehmer/innen mit Saisonzuschlag von 8% ist eine Entlohnung von 130% vorgesehen und wie oben aufgeteilt.

 

Feiertag 08. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesem Feiertag wird mit einer Zulage von 95 Prozent vergütet und die Freistunden werden um die geleisteten Stunden erhöht.
 

Sonntag 10. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesem Sonntage wird mit einer Zulage von 40 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss. Für die Arbeitnehmer/innen mit Saisonzuschlag von 8% ist eine Entlohnung von 130% vorgesehen und wie oben aufgeteilt.

 

Silberner und Goldener Sonntag 17. und 24. Dezember
Die Arbeitsleistung an diesen beiden Sonntagen wird mit einer Zulage von 95 Prozent ausbezahlt. Den Mitarbeitern steht dazu noch ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.

 

Wir erinnern daran, dass Minderjährige keine Sonntags- und Nachtarbeit sowie keine Überstunden verrichten dürfen.

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28.11.2023 Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2023: Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer  

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage gewähren viele Betriebe ihren Mitarbeitern Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldbeträgen als auch in Sachleistungen erbracht werden können. Die Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerberechnung ist allerdings unterschiedlich.

 

Während die freiwilligen Zuwendungen an Mitarbeiter in Form von Geldbeträgen auch bei besonderen Anlässen und Feiertagen immer im vollen Ausmaß sozialversicherungs-und einkommenssteuerpflichtig sind, so gilt für die Sachleistungen in Form von Geschenken, Einkaufsgutscheinen oder Dienstleistungen bis zu einem Höchstwert von Euro 258,23 (inkl. MwSt.) eine Beitrags- und Einkommenssteuerbefreiung. Für das Jahr 2023 wurde dieses Limit auf Euro 3.000,00 erhöht, sofern die Angestellte zu Lasten lebende Kinder haben.

 

Falls allerdings im Laufe des Jahres dieser Betrag überschritten wird, so muss der gesamte Wert den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer unterworfen werden.

Es ist dabei nicht mehr notwendig, dass die Sachleistungen an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern erbracht werden. Es können auch nur einzelne Mitarbeiter diese Zuwendungen erhalten.

 

Für das Jahr 2023 können die Arbeitgeber ihren Angestellten auch Treibstoffgutscheine zukommen lassen, die bis zu einem Wert von Euro 200,00 nicht versteuert werden müssen. Der Betrag wird allerdings in die Beitragsbemessungsgrundlage gerechnet und es müssen die INPS-Beiträge bezahlt werden.
 

Auch wenn der Gesamtbetrag der an den Arbeitnehmer gezahlten Sachleistungen, einschließlich der Geschenke, den Höchstbetrag nicht übersteigt, muss er nur als steuerfreie Sachentlohnung (fringe benefit) auf dem Lohnstreifen aufgeführt werden.


Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Verfügung.


15.11.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Oktober 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Oktober 2023 119,20 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/10/2023 bis zum 14/11/2023 gültig ist, beträgt 1,884518.

 

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09.11.2023 Angabe der Steuernummern der zu Lasten lebenden Kinder auf dem Mod. CU  

Auch wenn für die zu Lasten lebende Kinder unter 21 Jahren keine Steuerfreibeträge auf dem Lohnstreifen anerkannt werden, ist die Angabe der Steuernummer für die zu Lasten lebenden Familienmitglieder und der entsprechende Prozentsatz für die Agentur für Einnahmen wichtig, um die Daten für die vorausgefüllten Steuererklärungen (dichiarazioni precompilate) zu erhalten.

 

Dies betrifft vor allem die richtige Zuordnung der von Dritten gemeldeten Ausgaben für die Kinder, so dass der Steuerpflichtige die vorausgefüllte Erklärung (dichiarazione precompilata) annehmen und die sich daraus ergebenden Erleichterungen bei den Kontrollen in Anspruch nehmen kann.

 

Eine Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer besteht nur in den folgenden Fällen:

- Antrag an den Arbeitgeber, die Steuerfreibeträge für Ausgaben für zu Lasten lebende Kinder beim Steuerausgleich zu berechnen;

- Berechnung von Steuerfreibeträgen für zu Lasten lebende Kinder im Falle von Regionalen Zusatzsteuern;

- Anwendung der Steuer- und Beitragsbefreiung bis zu einem Wert von Euro 3.000 für zur Verfügung gestellte Waren, Gutscheine und erbrachte Dienstleistungen (Fringe benefit), einschließlich der Erstattung von Haushaltskosten, für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern im Jahr 2023.

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Familienmitglieder mit einem Gesamteinkommen (Steuergrundlage) bis 2.840,51 Euro als zu Lasten lebend gelten.

 

Kinder bis zum Alter von 24 Jahren gelten als zu Lasten lebend, wenn sie ein Gesamteinkommen von 4.000 Euro (Steuergrundlage) nicht überschreiten.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


03.11.2023 Wistleblowing - Verpflichtungen bis zum 17.12.2023  

Unternehmen, die im letzten Jahr durchschnittlich zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigt haben, müssen bis zum 17.12.2023 die Verpflichtungen zur Meldung von Unregelmäßigkeiten erfüllen. Es muss ein interner Kanal für die Meldung von Unregelmäßigkeiten verwaltungstechnischer, buchhalterischer, zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art durch einen Mitarbeiter eingerichtet werden, von denen er im Rahmen seiner Arbeit Kenntnis erhält.

 

Der Begriff "Whistleblower" bezeichnet die Person, die Missstände von allgemeinem Interesse und nicht von individuellen Interesse meldet, von denen sie Kenntnis erlangt hat.

 

Die Meldung kann über organisationsinterne oder -externe Kanäle erfolgen.

 

Interne Meldungen erfolgen schriftlich, auch in elektronischer Form, in einem versiegelten Umschlag oder mündlich über Telefonleitungen oder Sprach-Nachrichten-Systeme oder auf Wunsch der meldenden Person in einem direkten Gespräch.

 

Die für die Entgegennahme von Whistleblowing-Meldungen benannte Person/Behörde muss

- dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung ausstellen;

- sich mit dem Hinweisgeber in Verbindung setzen und erforderlichenfalls zusätzliche Informationen anfordern;

- die Meldung innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der Empfangsbestätigung oder andernfalls innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 7-Tage-Frist nach ihrer Übermittlung bestätigen.

 

Der Whistleblower muss klare Informationen über den internen Meldekanal, das Verfahren und die Voraussetzungen für eine Meldung erhalten, auch durch die Einrichtung eines eigenen Bereichs auf der Website.

 

Für die Verwaltung der externen Meldewege ist die ANAC zuständig, an die man sich wenden kann, wenn

- ein interner Meldeweg im Arbeitsumfeld nicht vorgesehen ist oder dieser nicht aktiv ist oder, falls er aktiv ist, nicht den entsprechenden Anforderungen entspricht

- eine Meldung über den internen Meldeweg erfolgt ist und nicht weiterverfolgt wurde;

- es berechtigten Grund zur Annahme gibt, dass die Meldung über den internen Meldeweg nicht wirksam ist oder Vergeltungsmaßnahmen nach sich ziehen wird oder der Verstoß kann eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen.

 

Die ANAC, die Nationale Antikorruptionsbehörde, wird die Befugnis erhalten, gegen Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, Sanktionen zu verhängen. Für die Nichteinrichtung von Meldewegen, die Nichtdurchführung von Überprüfungen, Vergeltungsmaßnahmen und die Verletzung der Vertraulichkeitspflicht sind Strafen zwischen 10 000 und 50 000 EUR vorgesehen. Darüber hinaus kann die ANAC im Falle einer in einem erstinstanzlichen Urteil festgestellten Verleumdung oder Verunglimpfung eine Sanktion zwischen 500 und 2 500 EUR gegen den Hinweisgeber verhängen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


25.10.2023 Freistellungen für Tätigkeit an Wahlsitzen  

Die Arbeitnehmer, die Funktionen in den einzelnen Wahlsitzen (als Präsidenten, Stimmzähler und Sekretäre, Vertreter der Parteien oder politischen Gruppierungen) inne haben, dürfen für die gesamte Dauer der Wahlen von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben.

 

Für die Tätigkeit am Wahlsitz an Ruhetagen oder Feiertagen steht den Angestellten eine zusätzliche Tagesentlohnung oder als alternative dazu ein zusätzlicher Ruhetag zu. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber normal entlohnt, wenn die Tätigkeit am Wahlsitz an Arbeitstagen ausgeübt wird.

 

Beispiel Kollektivvertrag Handel: für die Tätigkeit am Wahlsitz am Sonntag und am Montag wird nur der Sonntag zusätzlich bezahlt bzw. mit einem zusätzlichen Ruhetag ausgeglichen. Der Montag (und eventuell auch der Samstag, wenn dies für die Vorbereitung des Wahlvorgangs notwendig ist) sind normale Arbeitstage und müssen als solche auch vom Arbeitgeber bezahlt werden.

 

Die Angestellten haben Anrecht, den ganzen Tag von der Arbeit fern zu bleiben, auch wenn die Tätigkeit am Wahlsitz nur einen Bruchteil des Tages ausmacht.

 

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


16.10.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im September 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat September 2023 119,30 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/09/2023 bis zum 14/10/2023 gültig ist, beträgt 1,822970.

 

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27.09.2023 Begünstigungen für Anstellungen: Der Leitfaden des Arbeitsministeriums  

Das Arbeitsministerium hat den Leitfaden Anstellungsbegünstigungen veröffentlicht. Das Dokument enthält Informationen über die Begünstigten, die Antragsverfahren, die Fristen, die Art der vorgesehenen Begünstigung und die Möglichkeit der Vereinbarkeit mit anderen Prämien.

 

Für jede Begünstigung werden die Voraussetzungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme sowie die Art des geförderten Vertrags angegeben.

 

Leitfaden Anstellungsbegünstigungen

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


15.09.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im August 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat August 2023 119,10 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/08/2023 bis zum 14/09/2023 gültig ist, beträgt 1,571066.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.


14.08.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juli 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Juli 2023 118,70 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/07/2023 bis zum 14/08/2023 gültig ist, beträgt 1,192259.

 

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10.08.2023 Reduzierung der INPS-Beiträge für Arbeitnehmer  

Für die Lohnzahlungen vom 01/07/2023 bis zum 31/12/2023 wird eine Ermäßigung der INPS-Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmer in Höhe von 7% angewandt, wenn das abgabenpflichtige Lohneinkommen auf Monatsbasis den Betrag von 1.923 Euro nicht übersteigt und 6%, wenn das abgabenpflichtige Lohneinkommen die Grenze von 2.692 Euro nicht übersteigt.

 

Für den Zeitraum vom 01/01/2022 bis zum 31/12/2022 wurde für Arbeitnehmer eine Befreiung des Arbeitnehmeranteils in Höhe von 0,8% angewandt, sofern das auf dreizehn Monate aufgeteilte abgabenpflichtige Einkommen den Betrag von 2.692 Euro pro Monat nicht überstieg.

 

Vom 01/07/2022 bis 31/12/2022 wurde die Reduzierung um 1,2% auf 2% erhöht.

 

Das Haushaltsgesetz 2023 behält diese Reduzierung von 2% für den Lohnzeitraum vom 01/01/2023 bis 31/12/2023 bei und erhöht diese zusätzlich um 1%, also um insgesamt 3%, wenn das abgabenpflichtige Einkommen monatlich den Betrag von 1.923 Euro nicht übersteigt.

 

Für den Zeitraum vom 01/07/2023 bis zum 31/12/2023 wurde eine weitere Senkung um 4% eingeführt, so dass der Freibetrag jetzt 7% beträgt, wenn das zu abgabenpflichtige Einkommen auf monatlicher Basis den Betrag von 1.923 EUR nicht übersteigt, und 6%, wenn dieses den Betrag von 2.692 EUR nicht übersteigt, jeweils erhöht um den Anteil des 13. Monatsgehalt für beide Höchstgrenzen.

 

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18.07.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Juni 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Juni 2023 118,60 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/06/2023 bis zum 14/07/2023 gültig ist, beträgt 1,003807.

 

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13.07.2023 Genehmigte Beitragsbegünstigung Einstellung junger Mitarbeiter 01/07/2022 – 31/12/2023  

Die Europäische Kommission hat die Beitragsbegünstigung für die Einstellung mit unbefristeten Verträgen und die Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge von Arbeitnehmern unter 36 Jahren, die während ihres gesamten Arbeitslebens nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren, für den Zeitraum vom 01/07/2022 bis 31/12/2023 genehmigt.

 

Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Begünstigung in Höhe von 100 % der INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 36 Monaten, wenn die Einstellung oder Umwandlung im Jahr 2022 erfolgte. Für die Einstellungen und Umwandlungen vom 01/01/2023 bis 31/12/2023 macht der Betrag 8.000 Euro im Jahr aus.

 

Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors (ATECO 64.11.00 bis 66.30.00) können diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen.

 

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19.06.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Mai 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Mai 2023 118,60 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/05/2023 bis zum 14/06/2023 gültig ist, beträgt 0,878807.

 

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16.06.2023 Fringe benefits für das Jahr 2023  

Für das Steuerjahr 2023 wird die Höchstgrenze für die steuer- und sozialversicherungsfreien Fringe benefits, die nicht zum Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit gerechnet werden, ausnahmsweise nur für die Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern auf 3.000 Euro erhöht.

 

Die Höchstgrenze von 3.000 Euro beinhaltet den Wert der an Arbeitnehmer mit Kindern zu Verfügung gestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen sowie die Beträge, die den Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern für die Bezahlung von Wasser-, Strom- und Gasrechnungen gezahlt oder erstattet werden.

 

Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags von Euro 3.000 ist eine Erklärung des Arbeitnehmers, in der die Steuernummer der zu Lasten lebenden Kinder angegeben wird.

 

Für Arbeitnehmer mit keinen zu Lasten lebenden Kindern gilt weiterhin die normale Höchstgrenze von 258,23 Euro.

 

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20.05.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im April 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat April 2023 118,40 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/04/2023 bis zum 14/05/2023 gültig ist, beträgt 0,626904.

 

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19.05.2023 Elternurlaub – Erhöhung auf 80% für einen Monat  

Das Inps hat Anweisungen für die Erhöhung des Elternurlaubs (ex freiwillige Mutterschaft) von 30 % auf 80 % des Gehalts für einen Monat gegeben, der innerhalb des sechsten Lebensjahres des Kindes oder innerhalb von sechs Jahren nach dem Eintritt des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder Pflegefamilie und in jedem Fall spätestens bis zur Volljährigkeit des Kindes genommen werden muss.

 

Die oben genannte Erhöhung kommt ausschließlich den Arbeitnehmern zugute, die den Mutterschaftsurlaub oder alternativ den Vaterschaftsurlaub nach dem 31. Dezember 2022 beendet haben.

 

Mit dieser Maßnahme wird der Elternurlaub nicht um einen zusätzlichen zu 80 % bezahlten Monat verlängert, sondern die Vergütung wird lediglich für einen Monat von 30% auf 80% erhöht. Der mit 80 % vergütete Monat steht nur einem der beiden Elternteile zu.

 

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17.04.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im März 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat März 2023 118,00 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/03/2023 bis zum 14/04/2023 gültig ist, beträgt 0,375000.

 

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16.03.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Februar 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Februar 2023 118,50 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/02/2023 bis zum 14/03/2023 gültig ist, beträgt 0,440355.

 

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10.03.2023 Stempelsteuer und Infoblatt Sommerpraktika 2023  

Ab dem 01/01/2023 unterliegen Praktikumsvereinbarungen der Stempelsteuer: Die bereits für 2021 und 2022 vorgesehene allgemeine Befreiung wurde nicht verlängert.

 

Die aufnehmende Struktur verpflichtet, die Stempelsteuer zu entrichten, indem sie die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 Euro versieht.

 

Die Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen hat das aktuelle Infoblatt Sommerpraktikum mit vielen hilfreichen Informationen rund um die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten veröffentlicht.

 

Infoblatt

 

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27.02.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Jänner 2023  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Jänner 2023 118,30 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/01/2023 bis zum 14/02/2023 gültig ist, beträgt 0,188452.

 

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14.02.2023 Beitragsreduzierung für Angestellte 2023  

Mit dem Haushaltsgesetz wurde die Reduzierung der INPS-Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmer bis 2023 verlängert.

 

Für den Zeitraum vom 01/01/2023 bis zum 31/12/2023 wurde folgende Reduzierung beschlossen:

 

- in Höhe von 2%, wenn die Berechnungsgrundlage den monatlichen Betrag von 2.692,00 Euro nicht übersteigt;

- in Höhe von 3 %, wenn die monatliche Berechnungsgrundlage (einschließlich des 13. Monatslohns) weniger als 1.923,00 Euro ausmacht.

 

Das beitragspflichtige Einkommen wird monatlich auf der Grundlage von 13 Monatsgehältern berechnet.

 

Die Berechnung der Grenze für die Anwendung der Beitragsreduzierung erfolgt für den jeweiligen Monat, weshalb die Beitragsreduzierung unterschiedliche ausfallen und bei Überschreiten der Grenze von Euro 2.692,00 auch entfallen kann.

 

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17.01.2023 Der Aufwertungsindex für die Abfertigung im Dezember 2022  

Das ISTAT hat mitgeteilt, dass der der nationale Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte für den Monat Dezember 2022 118,20 Punkte beträgt.

                                                                                                               
Der Aufwertungskoeffizient für die Abfertigung, die bis Ende des letzten Jahres angereift ist und bei Auflösung der Arbeitsverhältnisse im Zeitraum vom 15/12/2022 bis zum 14/01/2023 gültig ist, beträgt 9,974576.

 

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13.01.2023 Treibstoffgutscheine Euro 200 für das Jahr 2023  

Der Ministerrat hat eine Gesetzesverordnung zur Einführung dringender Bestimmungen zur Transparenz der Kraftstoffpreise und zur Stärkung der Kontroll- und Strafmaßnahmen des Preisüberwachungsdienstes erlassen, die unter anderem für das Jahr 2023 einen Treibstoffgutschein vorsieht, der von privaten Arbeitgebern an Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Arbeitnehmer ausgehändigt werden kann und nicht als Arbeitnehmereinkommen berechnet wird.

 

Dieser Betrag wird nicht für das Fringe benefit berechnet, dessen Höchstbetrag derzeit bei 258,23 Euro für das laufende Jahr liegt.

 

Alle Einkaufsgutscheine und Rückerstattungen müssen auf dem Lohnstreifen vermerkt werden.

 

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05.01.2023 ACI-Tabellen für das Jahr 2023 veröffentlicht  

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2023 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

Für die nach dem 01/07/2020 zugelassenen und zugewiesenen Firmenfahrzeugen wird die Naturalentlohnung (fringe benefit) wie gewohnt anhand der konventionellen Kilometerzahl von 15.000 km pro Jahr und den ACI-Kilometerkosten berechnet. Es müssen allerdings noch folgende Prozentsätze berücksichtigt werden, die sich nach den Kohlendioxidemissionswerten des Fahrzeugs ändern. Das Fringe benefit wird zusätzlich um die dem Arbeitnehmer einbehaltenen Beträgen reduziert:

 

25 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxid-Emissionswerten von höchstens 60 g/km;

30 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 60 g/km und bis zu 160 g/km;

50 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 160 g/km und bis zu 190 g/km;

60 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 190 g/km.

 

ACI Tabelle

 

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